Zürich . Keine Berufung seitens der Staatsanwaltschaft: Es bleibt beim Freispruch und 10 000 Franken Entschädigung für Karl Dall.
Der Entertainer Karl Dall hat im Rechtsstreit um die angebliche Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin ein Problem weniger: Die Zürcher Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Berufung gegen den Freispruch des heute 74-jährigen Dall vom vergangenen Dezember, wie sie am Freitag bestätigte.
Allerdings hält die Klägerin an ihrem Berufungsantrag fest, wie die Zeitung „Blick“ unter Berufung auf ihren Anwalt berichtete. Ein Sprecher des Zürcher Obergerichts hatte zuvor der Deutschen Presse-Agentur gesagt, dass „die Privatklägerin ihre Berufungserklärung eingereicht und einen Schuldspruch beantragt hat“. Einen Verhandlungstermin hat das Gericht noch nicht bestimmt.
„Das Urteil hat überzeugt“
Die Zürcher Staatsanwaltschaft erklärte zur Begründung ihres Verzichts, sie habe inzwischen die ausführliche Begründung des Freispruchs von Dall studiert. „Das Urteil hat überzeugt“, sagte Staatsanwalt Edwin Lüscher der Schweizer Nachrichtenagentur sda.
Das Bezirksgericht hatte am 9. Dezember 2014 erklärt, es lägen keine Beweise für die Behauptung der Journalistin vor, Dall habe sie im September 2013 in einem Zürcher Hotel zum Sex gezwungen. Das Gericht sprach dem Entertainer, der stets seine Unschuld beteuert hatte, eine Entschädigung von 10 000 Franken zu (9610 Euro). (dpa)