Der frühere Baywatch-Star hat den TV-Knast nur vier Tage nach seinem Einzug verlassen. Zuvor äußerte David Hasselhoff noch einmal sein Unverständnis über ein „Big Brother“-Spiel.
Berlin. „Promi Big Brother“ hat sein größtes Zugpferd verloren: Am Mittwochabend zog US-Star David Hasselhoff, einzig wirklich prominenter von zwölf Bewohnern der Sat.1-Show, aus dem von Kameras überwachten Haus in Berlin-Adlershof aus.
Der 61-Jährige schüttelte den elf verbliebenen Bewohnern, die seinen Hit „I"ve been looking for a Freedom“ krächzten, die Hand zum Abschied. Kurz vor 18 Uhr ging der Schauspieler und Sänger aus dem TV-Knast und fuhr mit einer Limousine davon.
Als Begründung gab Hasselhoff in einer Sat.1-Mitteilung die Erkrankung seines Vaters an. „Ich muss gehen“, sagte der Amerikaner. „Als ich hierher kam, war mein Vater schon krank. Ich wusste nicht, wie lange ich bleiben kann. Ich habe jetzt gerade einen Anruf bekommen. Er stirbt nicht, aber er hat Lungenprobleme. Und der Einzige, den er hat, das bin ich.“
Am Dienstagabend kurz nach seinem Auszug hatten verschiedene Medien noch berichtet, Hasselhoff habe einen Nachschlag bei der Gage gefordert. Moderator Oliver Pocher verkündete erst zum Schluss der Dienstagabendsendung um 23.30 Uhr, dass Hasselhoff die Show verlassen habe.
Die „ganze Wahrheit“ will Sat.1 erst am Mittwochabend um 22.15 Uhr verraten. Via Twitter hat Pocher die „Big Brother“-Fans inzwischen dazu aufgerufen, einen Ersatzkandidaten für Hasselhoff vorzuschlagen.
Hasselhoff ärgert sich über Spiel
Zuvor hatten die Bewohner laut Anordnung der Regie noch intern darüber abstimmen müssen, wer der berühmteste von allen ist. Dieses Spiel bringe nichts, hatte Hasselhoff gesagt, er kenne die anderen ja nicht. Das Spektakel „Promi Big Brother“ startete am Freitagabend der vergangenen Woche und soll 15 Tage dauern.
Nach einer ordentlichen Anfangsquote (3,21 Millionen Zuschauer) kämpft die Sat.1-Show um ihr Publikum. Am Dienstag schalteten sich der Zusammenfassung nur noch 1,77 Millionen Zuschauer (9,6 Prozent Marktanteil) zu.