Der Fernsehsender RTL regelt bei seiner Kuppelshow „Der Bachelor“ offenbar auch die mögliche Familienplanung der Kandidatinnen. Laut RTL aus Gründen der Fürsorgepflicht.
Hamburg/Köln. Nur noch vier Damen buhlen um die Gunst von RTL-„Bachelor“ Christian Tews. Seit Mittwochabend steht fest, dass nur noch Katja, 28, die als Favoritin gilt, Nesthäkchen Angelina, 22, Model Daniela, 38, oder Auswanderin Susi, 27, bei dem 33 Jahre alten Junggesellen punkten können.
Doch damit sie so weit überhaupt kommen konnten, haben die Kandidatinnen für die Kuppelshow offenbar einen umfangreichen Vertrag unterschreiben müssen, der sogar die Familienplanung regelt. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, ist auf 21 Seiten unter anderem festgelegt, dass keine der Frauen heimlich schwanger sein darf - geschweige denn, während der Dreharbeiten schwanger werden darf.
Demnach werde unter Paragraf 2, Absatz 1 des Vertrags von jeder Kandidatin eine Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht verlangt. Das diene dazu, herauszufinden, ob eine der Frauen ein Kind erwarte. „Sollten derartige Umstände nach Abschluss dieses Vertrages eintreten, wird die Produktionsfirma Mitwirkende unverzüglich informieren“, zitiert die „Bild“ aus dem Übereinkommen. Eine Kandidatin habe dem Bericht zufolge sogar kurz vor Drehbeginn die Show verlassen müssen, da sie schwanger gewesen sei.
Eine RTL-Sprecherin begründete das Vorgehen folgendermaßen: „Da sich die Ladies bei ihrer Suche nach der Liebe auch sportlichen Herausforderungen wie Bungee-Sprüngen oder Quad-Rennen stellen, sind medizinische Aspekte für die Teilnahme von Bedeutung. Wir nehmen unsere Fürsorgepflicht ernst.“ Der Bachelor wäre damit jedenfalls vor ungewolltem Baby-Glück sicher.