Einstweilige Verfügung gegen die Prüfer. Es geht um natürliches Aroma in der Nussschokolade von Ritter Sport, das Stiftung Warentest anzweifelt.
Waldenbuch/Holzminden. Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat im Streit um die Angaben von Aromastoffen nach eigenen Angaben eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erwirkt. Das Landgericht München habe die Behauptung, Ritter Sport verwende chemisch hergestellt Aromen in seiner Nuss-Schokolade, verboten, teilte der Schokoladen-Hersteller mit Sitz in Waldenbuch am Donnerstag mit. Eine Sprecherin von Stiftung Warentest konnte das zunächst nicht bestätigen.
Vergangene Woche hatte die Stiftung Warentest einen Schokoladentest veröffentlicht. Darin bezeichnen die Tester die Kennzeichnung „natürliches Aroma“ bei Ritter Sport als irreführend, weil sie einen chemisch hergestellten Aromastoff in der Schokolade nachgewiesen hätten. Die Schokolade hatte die Note mangelhaft bekommen.
„Diese Behauptung trifft nicht zu“, heißt es bei Ritter Sport. Der Aromenhersteller Symrise habe in einer Garantieerklärung bestätigt, dass der Rohstoff in der Ritter-Sport-Schokolade ein natürlicher Aromastoff sei.