Die Misere der Pooths endet einfach nicht: Erst wurde Franjo dazu verdonnert, Kredite in Millionenhöhe zurückzuzahlen, dann gab es Stress mit dem Leibwächter und als wäre das nicht genug, zieht dieser nun doch mit einer Klage vor Gericht. Der Grund: Er fordert Schadensersatz wegen Rufmordes.
Düsseldorf. Dieses Mal ist es ernst: Nachdem der ehemalige Leibwächter von Verona Pooth zuletzt davon abgesehen hatte, vor Gericht gegen sie zu klagen, hat er sich plötzlich umentschieden. Hintergrund seines Meinungsumschwungs ist, dass die 40-Jährige in einem TV-Interview behauptet hat, der Personenschützer habe sich in ihr Haus geschlichen und dort Unterlagen gestohlen. Jetzt will er sie deswegen auf Rufmord verklagen: "Wir haben die alte Klage zurückgenommen, um eine bessere einzureichen", sagte sein Anwalt Michael Heinz heute.
Zuvor hatte der Ex-Leibwächter die eigentlich schon länger geplante Klage zurückgezogen, da er den Rechtsbeistand gewechselt hatte. Spekulationen, dem Personenschützer sei das Geld für den Prozess ausgegangen, winkte sein Anwalt Heinz ab. Der Gerichtskosten-Vorschuss sei eingezahlt, nach Rücknahme der Klage aber zurückerstattet worden. Dies wurde ebenso von einer Gerichtssprecherin bestätigt: Das Computersystem der Justiz habe fälschlich ausgewiesen, dass die Summe nicht gezahlt worden sei. Ein Sprecher der Pooths hingegen hüllte sich zur neuen Entwicklung in Schweigen.
Damit gilt es als sicher, dass Verona Pooth sich wohl doch vor dem landgericht Düsseldorf verantworten muss. Die Schadensersatzforderung dürfte zudem nicht gering ausfallen. In seiner ersten Klageschrift hatte der Ex-Leibwächter bereits 70 000 Euro Schadenersatz wegen Rufschädigung gefordert. Er habe nach Äußerungen des TV-Stars seinen neuen Arbeitsplatz verloren und keine Aussicht mehr, in seinem Beruf zu arbeiten, hatte er argumentiert.
Rechtsanwalt Heinz geht davon aus, dass der Personenschützer gute Erfolgschancen für den Prozess hat. Wegen ähnlicher Aussagen hatte er gegen Veronas Ehemann Franjo vor dem Landgericht bereits gewonnen. Franjo Pooth darf seither nicht mehr behaupten, dass der Personenschützer ihn bestohlen habe und in sein Haus eingebrochen sei. Pooth sei den Beweis für seine ehrverletzenden und herabwürdigenden Behauptungen schuldig geblieben, hatte das Gericht befunden.
Die Pooths hatten versucht, ihren ehemaligen Leibwächter zum Sündenbock für ihre Misere zu machen. Sie hatten ihm vorgeworfen, Unterlagen an die Presse verkauft zu haben, die die Bestechungsaffäre und das Ermittlungsverfahren gegen Franjo Pooth ausgelöst hatten.
Im März muss sich Franjo Pooth nach seiner Millionen-Pleite mit seinem Elektronik-Unternehmen Maxfield erneut vor Gericht verantworten. Dann versucht die Düsseldorfer Stadtsparkasse, eine größere Summe von Pooth zu erstreiten. Ein Strafprozess droht dem gebeutelten Unternehmer auch noch: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn nach wie vor wegen Bestechung, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung.