Die Ankläger fordern von Jacksons ehemaligen Leibarzt 100 Millionen Dollar. Diese Summe hätte der Popstar mit seiner “This Is It“-Tour verdient.
Los Angeles/New York. Der wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Leibarzt von Michael Jackson soll nach dem Willen der Ankläger mehr als 100 Millionen Dollar an die Kinder des toten Popstars zahlen. Diese Summe, umgerechnet gut 75 Millionen Euro, steht in einem Antrag, den die Staatsanwaltschaft dem Richter vor der Verkündung des Strafmaßes in der nächsten Woche zukommen ließ, berichteten mehrere US-Medien am Donnerstag übereinstimmend. Damit wollen die Ankläger erreichen, dass der Arzt Conrad Murray zur Höchststrafe von vier Jahren verurteilt wird.
Der 58-Jährige war der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden , weil er Michael Jackson das Betäubungsmittel Propofol wie ein Schlafmittel verabreicht hatte. Der Popstar war im Juni 2009 mit 50 Jahren an Herzversagen gestorben. Nach dem Schuldspruch durch die Geschworenen war Murray in Handschellen abgeführt worden, während vor dem Gerichtssaal die Fans von Jackson jubelten. Die Verteidiger des Herzspezialisten wollen in Berufung gehen.
Die Staatsanwälte begründen die Forderung mit den Einnahmen, die Jacksons Hinterbliebenen entgangen seien. Die Nachlassverwalter sind der Ansicht, dass der Sänger mit der „This Is It“-Tour 100 Millionen Dollar verdient hätte. Hinzu kommen Rechtehonorare und 1,8 Millionen Dollar für die Beerdigung, für die Murray aufkommen soll.
Dabei ist auch den Staatsanwälten klar, dass Murray diese Summe nicht aufbringen kann. „Diese Entschädigungsforderung soll eine Botschaft an den Richter sein“, sagte der Rechtsexperte Royal Oakes dem Sender NBC. Die Botschaft laute: „Wenn er die Millionen hat, muss er zahlen. Wenn nicht, soll er eben die Höchststrafe hinter Gittern absitzen.“ Allerdings scheint klar, dass Murray selbst bei einer Verurteilung zu vier Jahren nicht vier Jahre in Haft bleibt. Wegen der Überfüllung der Gefängnisse in Kalifornien sitzen viele Häftlinge nur einen Bruchteil der Strafe ab.