Gisele von “Germany's next Topmodel“ und Sabrina aus “Big Brother“ stritten sich vor Gericht um Hündin “Sunny“. Ob der Streit endlich beigelegt ist?
Olpe. Der skurrile Rechtsstreit um den Hund von Ex-“Germany's-Next-Topmodel“-Kandidatin Gisele Oppermann (23) hat ein vorläufiges Ende gefunden: Die ehemalige „Big-Brother“-Kandidatin Sabrina Lange (42) muss die Mischlingshündin "Sunny" an Oppermann zurückgeben. Das entschied am Dienstag das Amtsgericht Olpe. Außerdem muss Lange 27 Euro außergerichtliche Rechtsanwaltskosten tragen. Sie kündigte allerdings bereits an, den Hund nicht herausgeben zu wollen.
In der vorausgegangen Auseinandersetzung ging es um einen vermeintlichen Selbstmordversuch Oppermanns mit ihrem Auto und um die Frage, ob sie ihren Hund wirklich an die Beklagte übergeben habe.
Nach deren Aussage soll Oppermann im November 2010 bei Oberveischede im Kreis Olpe ihren fünfjährigen Labradormischling mit Fußtritten aus dem Auto gejagt und dann versucht haben, sich mit dem Auto selbst umzubringen. Seitdem ist der Hund bei der ehemaligen „Big-Brother“-Teilnehmerin, die selber in Oberveischede wohnt.
Oppermann war damals schwer verletzt worden. Bei einem Besuch auf der Intensivstation eines Krankenhauses in Köln habe sie ihr den Hund dann überlassen, hatte Lange ausgesagt. Zeugen gibt es dafür nicht, wie Lange am Dienstag am Rande des Prozesses bedauerte.
Zugleich kündigte sie an, den Hund nicht an Oppermann zurückgeben zu wollen. Stattdessen werde sie das Tier einer Tierschutzorganisation übergeben. Oppermann sei zu labil, um Tiere angemessen zu halten. „Sie hat ihr Recht auf den Hund verwirkt, indem sie ihn aus dem Auto auf die Straße gestoßen hat“, sagte Lange nach der Urteilsverkündung.
Oppermann hatte während des Prozesses bestritten, Lange den Hund geschenkt zu haben. Sie kenne die Frau auch nur von drei Begegnungen. Ihre Behauptung, sie sei ihre beste Freundin, sei nicht richtig. Heute dürfte diese Aussage erst recht nicht mehr zutreffen: Bei einem früheren Versuch Oppermanns, den Hund zurückzubekommen, sollen die Fäuste geflogen sein.