Zwei TV-Sternchen bekriegen sich vor Gericht: Gisele von “Germany's next Topmodel“ und Sabrina aus “Big Brother“ streiten sich um eine Hündin.
Olpe. Für diesen Auftritt gab es keine Gage. Showreif war er trotzdem. Die Kulisse: Das Amtsgericht Olpe im Sauerland. Die Darstellerinnen: Gisele Oppermann (23), Ex-Kandidatin von „Germany's next Topmodel“, und die ehemalige Bewohnerin des „Big Brother“-Hauses Sabrina Lange (42), Nacktduscherin der ersten Staffel. Am Dienstag stritten die beiden Sternchen im Privatfernsehen um eine Hündin mit dem Namen „Sunny“. Das Tier war Oppermann bei einem Autounfall abhandengekommen und über Umwege ausgerechnet bei Lange gelandet. Jetzt fordert Oppermann ihre Hündin zurück. Lange will sie aber nicht herausgeben. Beim Gerichtstermin war „Sunny“ nicht dabei. Das Kläffen übernahmen die Prozessparteien.
Ausgangspunkt für den Streit war ein Unfall am Biggesee bei Olpe im November 2010. Das sei ein Selbstmord-Versuch von Ex-“Topmodel“ Oppermann gewesen, sagte Sabrina Lange. „Sie hat den Hund vorher aus dem Auto gelassen, damit er nicht mit ihr sterben muss“, erklärte die 42-Jährige vor Gericht. Nach dem Unfall will die Ex-“Big Brother“-Kandidatin die Hündin über ein Tierheim gesucht und gefunden haben. Dann habe sie das angeschlagene Model im Krankenhaus besucht.
„Sie hat gesagt, sie kann dem Hund nie wieder in die Augen schauen“, schilderte Lange ein Gespräch mit der Hundebesitzerin auf der Intensiv-Station eines Krankenhauses in Köln. Und weil niemand die Hündin nehmen konnte, habe sie gesagt, sie werde ihr ein Zuhause geben. Oppermann halte sie für zu labil, um ein Tier richtig zu versorgen. Das sieht das ehemalige „Topmodel“ anders: „Ich habe ihr den Hund nie geschenkt.“ Sie bestreitet, Lange überhaupt näher zu kennen. Im Krankenhaus habe sie zudem unter Morphium gestanden. „Ich will meinen Hund zurück. Sie soll sich doch einen eigenen holen.“
Die beiden streitsüchtigen Damen dürften sich nicht zum letzten Mal vor Gericht gesehen haben. Denn bei einem früheren Versuch Oppermanns, den Hund mit Unterstützung von zwei Helfern zurückzubekommen, sollen Fäuste geflogen sein. Deshalb läuft gegen die 23-Jährige ein Verfahren wegen Körperverletzung.
Auch wegen ihres Unfalls muss das Ex-“Topmodel“ ein Verfahren fürchten. Die Staatsanwaltschaft Siegen ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, weil sie zunächst in ein entgegenkommendes Auto und dann vor einen Baum gerast sein soll. Die Staatsanwaltschaft prüfe auch einen möglichen Selbstmordversuch, sagte ein Sprecher auf Anfrage.
Der Zickenkrieg um Hündin „Sunny“ ist keine leichte Aufgabe für Amtsrichter Ulrich Göbel. Anfang September will er ein Urteil verkünden. Berufung gegen seine Entscheidung werde nicht zugelassen, weil der Wert des Tieres zu gering sei.