Fall Anna-Maria Zimmermann: Ein Pilotenfehler brachte den Hubschrauber von Zimmermann zum Absturz. Der 51-Jährige wurde nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Paderborn. Rund acht Monate nach dem Hubschrauberabsturz mit der Sängerin Anna-Maria Zimmermann ist der Pilot zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Paderborn verhängte am Dienstag wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte hatte in dem Prozess einen Flugfehler eingeräumt.
Neben der 22-jährigen Zimmermann, die bei dem Absturz lebensgefährlich verletzt wurde und 18 Tage im Koma lag, waren bei den Absturz zwei Begleiter verletzt worden. Der Pilot kam mit leichteren Blessuren davon.
Der angeklagte 51-jähriger Mann aus Verl hatte bei dem Flug am 24. Oktober 2010 von Oerlinghausen nach Altenbeken (Kreis Paderborn) nicht dafür gesorgt, einen Landeplatz abzusperren. Als er mit dem Hubschrauber an einer Diskothek landen wollte, standen auf dem Platz Autos. Bei der Suche nach einem anderen Landeplatz stürzte der Helikopter dann ab. (dapd)