Gemeinsam mit Prinz Ernst August von Hannover klagt Bohlen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es geht um Zigarettenwerbung.

Berlin. Am Sonnabend kürt Dieter Bohlen in der RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar" den neuen Gewinner. Ganz nebenbei hat der 58-Jährige aber noch Zeit, Deutschland zu verklagen. Gemeinsam mit Ernst August Prinz von Hannover hat Bohlen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klagen gegen Deutschland eingereicht. Es geht um Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zu zwei Werbeplakaten der Zigarettenmarke „Lucky Strike“, wie die "Bild“-Zeitung am Freitag berichtet.

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In seinen Urteilen hatte der BGH 2008 entschieden, dass Prominente es hinnehmen müssen, wenn Werbung in satirischer Form auf ein aktuelles Geschehen eingeht. Auf dem Plakat, an dem Bohlen Anstoß nimmt, waren mehrere Wörter geschwärzt – eine Anspielung auf das Bohlen-Buch „Hinter den Kulissen“. In dem Werk mussten nach Klagen von Betroffenen mehrere Passagen geschwärzt werden.

„Ich verstehe doch Spaß“, sagt Dieter Bohlen dem Blatt. „Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung.“ Das andere Plakat zeigte eine zerdrückte Zigarettenschachtel und die Worte „War das Ernst? Oder August?“. Die Anwälte von Ernst August Prinz von Hannover argumentieren in ihrer Beschwerde, die Werbung würde ihren Mandanten als „brutalen Schläger“ an den „sozialen Pranger“ stellen.

Mit Material von dapd