Bei den Ermittlungen gegen das illegale Internetfilmportal Kino.to haben zwei Beschuldigte Geständnisse abgelegt. Haftbefehle außer Vollzug gesetzt.

Dresden/Leipzig. Nach der Festnahme von zwei mutmaßlichen Raubkopierern bei Ermittlungen gegen das illegale Internetfilmportal Kino.to haben die Verdächtigen ihre Schuld eingeräumt. Die Männer im Alter von 25 und 28 Jahren, die am 15. und 16. Februar festgenommen worden waren, hätten sich vollständig geständig gezeigt, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Klein, am Dienstag auf Anfrage.

Ihnen wird vorgeworfen, für die Internetseite Kino.to und andere Plattformen raubkopierte Filme zur Verfügung gestellt zu haben. Die Verdächtigen befänden sich wieder auf freiem Fuß, die Haftbefehle gegen sie seien außer Vollzug gesetzt worden, sagte der Oberstaatsanwalt. Durch die Geständnisse habe sich die Fluchtgefahr stark verringert.

Am 20. März beginnt vor der elften Strafkammer des Landgerichts Leipzig der Prozess gegen einen der Hauptbeschuldigten der Ermittlungen gegen kino.to. Für das Verfahren gegen Bastian P. sind fünf Verhandlungstage anberaumt, das Urteil soll im Mai verkündet werden. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Urheberrechtsverletzungen in mehr als 1,1 Millionen Fällen vor. Sollte die Kammer der Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft folgen, wäre eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren möglich, berichtete Klein.

Über die Zulassung der Anklage gegen den zweiten mutmaßlichen Haupttäter Dirk B. hat die elfte Strafkammer des Landgerichts noch nicht entschieden. Bei vier Verfahren hatte das Amtsgericht Leipzig schon im Dezember 2011 Urteile verkündet. Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 21 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, und einer Dauer von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte das Filmportal im Juni 2011 stillgelegt.