Der Hochzeitspfarrer stellte wegen eines “erheblichen Zusatzaufwandes“ eine höhere Rechnung aus, als zuvor vereinbart. Der Streit landete vor Gericht.
Zug. Boris Becker freut sich über seinen Teilerfolg im Prozess gegen den Pfarrer seiner letzten Hochzeit. Er muss dem Pfarrer zwar mehr Geld für die Heirat im Juni 2009 in St. Moritz zahlen, aber lange nicht so viel wie gefordert. „Wie man heute erfahren konnte, bin ich SEHR zufrieden mit Ergebnis des Prozess! Wer lange genug kaempft, wird dafuer belohnt...“, schrieb der deutsche Ex-Tennisstar am Freitag im Internet-Nachrichtendienst Twitter.
Becker und der evangelische Pfarrer hatten eine Zahlung von 2100 Franken (1700 Euro) für die Hochzeit mit dem Model Lilly Kerssenberg vereinbart. Der Pfarrer stellte dann eine Rechnung von 9600 Franken (7900 Euro) wegen eines „erheblichen Zusatzaufwandes“. Der sei ihm entstanden, weil ein Fernsehsender die Rechte an der Promi-Hochzeit gekauft hatte.
Weil Becker nicht zahlen wollte, verklagte ihn der Pfarrer vor dem Zuger Kantonsgericht . Dieses ist zuständig, weil Becker Einwohner von Risch am Zugersee ist. Laut dem Urteil vom Donnerstag muss Becker zahlen, aber nur 1300 Franken (1070 Euro) mehr als die ursprünglich vereinbarten 2100 Franken, wie die Schweizer Agentur SDA berichtete.
Der Betrag soll den Mehraufwand des Pfarrers begleichen, weil dieser im letzten Moment versuchen musste, eine katholische Zeremonie zu organisieren. Beckers Mutter hatte dies plötzlich so gewünscht. Becker und seine Braut hatten den Angaben zufolge versäumt, mit dem zuständigen katholischen Pfarrer zu sprechen. Dies wäre nötig gewesen, weil Kerssenberg evangelisch und zudem geschieden ist.
Die katholische Trauung war nicht mehr möglich, aber immerhin brauchte dank des Einsatzes des Pfarrers die Zeremonie in der katholischen Kapelle nicht abgesagt werden. Becker selbst gab zu, „den einen oder anderen nicht gefragt zu haben“ und erst eine Woche vor dem Fest gemerkt zu haben, dass dies zum Problem werden könnte.
Allerdings habe der Pfarrer seine Aufklärungspflichten in relevanter Weise verletzt und seine Kosten nicht detailliert nachgewiesen, befand das Gericht. Weiterer Streitpunkt, in dem der Pfarrer unterlag, waren Interviews mit Medien, zu denen sich der Pfarrer bereiterklärte - um sie Becker danach mit vier Stunden zu je 175 Franken in Rechnung zu stellen.
Der Pfarrer muss nun 2935 Franken von Beckers Anwaltskosten übernehmen. Damit bleiben ihm als Honorar für die Hochzeit noch 465 Franken. Allerdings bleibt ihm die Möglichkeit, das Urteil vor dem Obergericht anzufechten.