Der Pächter von vier Schnellrestaurants steht unter dem Verdacht, bis zu 30 000 Euro Spendengelder unterschlagen zu haben.
Frankfurt/Main. Spendenskandal bei McDonald's in Frankfurt: Der Pächter und Franchisenehmer von vier Schnellrestaurants in der größten hessischen Stadt steht unter dem Verdacht, über Jahre hinweg bis zu 30 000 Euro Spendengelder an die McDonald's-Kinderhilfe-Stiftung unterschlagen zu haben. Außerdem soll der Mann illegal sein Personal per Video überwacht haben. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt hervor, in dem allerdings die Namen der Beteiligten geschwärzt sind. In dem Urteil bestätigen die Richter dem deutschen Ableger des US-Unternehmens, dass er zu Recht die Verträge mit dem Lizenznehmer fristlos gekündigt hat. Dieser muss die vier Restaurants räumen.
Der Geschäftsmann hatte laut Urteil (Az.: 2 U 76/09) im Jahr 2003 einen Franchisevertrag mit der Kette geschlossen und dabei unter anderem vereinbart, dass er ein Promille seines Umsatzes an die Stiftung abführt, die Betreuungshäuser für schwer kranke Kinder finanziert. Neben dieser bargeldlos und korrekt abgewickelten Dauerspende stellte der Wirt regelmäßig „Spendenhäuschen“ für Bargeld in seinen Lokalen auf. Diese Einnahmen seien zunächst noch an die Stiftung geflossen, seit 2004 dann aber nicht mehr geleistet worden.
Nach dem Vortrag seiner Rechtsanwälte hat McDonald's erst im Mai 2008 von den Unregelmäßigkeiten erfahren und nach einigem Hin und Her die Verträge im Juli gekündigt. Als weitere Gründe wurden die illegale Videoüberwachung des Personals und andere Vertragsverstöße angegeben. Der Franchisenehmer hat laut Gericht gut 23 000 Euro an die Stiftung nachgezahlt und gegen die Kündigung geklagt. Nach einem Etappensieg des Mannes beim Landgericht hat das OLG die von McDonald's ausgesprochene Kündigung allerdings bestätigt und die Räumung der Gebäude angeordnet.
Für die Aufhebung des Vertragsverhältnisses genüge bereits der Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat, führten die Richter zur Begründung aus. Eine Revision wurde nicht zugelassen, wogegen aber noch beim BGH Beschwerde eingelegt werden kann. McDonald's in München hatte eine Stellungnahme angekündigt, die am Abend aber noch nicht vorlag.