Medienberichten zufolge besitzt die Polizei Tonaufnahmen, die den Tathergang dokumentieren. Sie beweisen die Grausamkeit der Täter.
Hamburg. Im Fall des 50-jährigen Dominik Brunner, der am 12. September im Münchner S-Bahnhof Solln von zwei Jugendlichen zu Tode geprügelt wurde, weil er sich schützend vor vier Kinder gestellt hatte, wurden nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung neue Details bekannt.
Ermittler der Polizei sollen Tonaufnahmen besitzen, die den Tathergang akustisch dokumentieren. „Wir haben die Tötung auf Band. Das Ganze dauert höchstens eine Minute. Man hört einen schreienden, tobenden Täter, es ist von der Stimme her höchstwahrscheinlich Markus S. Es ist schrecklich. Er schreit wie ein Tier. Man hört, dass geschlagen wird, in schneller Abfolge“, zitiert das Blatt einen Ermittler. Einer der Täter soll während der Tat immer wieder laut geflucht haben, "Motherfucker" und "Fuck, Fuck, Fuck" gerufen haben. Das Opfer sei nicht mehr in der Lage gewesen, um Hilfe zu rufen. Es sei von Brunner nur ein "unverständliches Murmeln" zu hören.
Die Obduktion Brunners hatte ergeben, dass er an fast zwei Dutzend Verletzungen gestorben ist. 22 davon waren sehr schwer und führten in ihrer Gesamtheit zum Tod. Die Tonaufnahme, die während der Tat entstand, ist ein weiterer Beleg für die ungezügelte Brutalität, mit der die beiden Täter vorgegangen sein müssen. Wie die Aufnahme entstand, ist nicht ganz klar. Sicher ist, dass Brunner vor der Tat per Handy die Polizei darüber unterrichtet hat, dass in der S-Bahn vier Kinder von zwei Jugendlichen bedroht würden. Ob Brunner kurz vor der Tat noch einmal anrief oder ob währenddessen die Wahlwiederholung ausgelöst wurde, ist nicht geklärt.
Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" kam die Existenz des Tondokuments vom Sollner S-Bahnhof "nebenbei heraus". In einem Prozess um die Entführung von Ursula Herrmann hatte eine Phonetik-Expertin des Landeskriminalamtes die Aufzeichnungen erwähnt, um zu unterstreichen "dass das menschliche Ohr bei der Analyse von Tonaufzeichnungen oft mehr leisten kann als technische Geräte". Ob die Tonaufnahmen bei einem Prozess zur Klärung des Tathergangs beitragen können, muss von einem Phonetiker geprüft werden.
Die beiden tatverdächtigen jungen Männer, der 17-jährige Sebastian L. und der als Haupttäter geltende 18-jährige Markus Sch., sitzen wegen Mordes in Untersuchungshaft. (abendblatt.de)