Michelles Mörder hat laut Gutachten eine schwerwiegende Entwicklungsstörung. Der 19 Jährige hat bereits ein Geständnis abgelegt.
Leipzig. Der wegen Mordes an der achtjährigen Michelle aus Leipzig angeklagte 19-Jährige hat nach einem psychiatrischen Gutachten eine tiefgreifende Kontakt- und Entwicklungsstörung. Im Prozess vor dem Landgericht Leipzig sagte der Tübinger Kinder- und Jugendpsychiater Michael Günter am Dienstag, bei dem Angeklagten Daniel V. liege vermutlich das Asperger-Syndrom vor. „Das ist eine autistische Psychopathie.“ Symptome wie Kontaktstörungen, stereotype Verhaltensweisen und das Festhalten an Ritualen erkenne er durchaus beim Angeklagten, sagte Günter. Der Psychiater erklärte, Berichte über Integrations- und Verhaltensstörungen zögen sich durch das ganze Leben des heute 19-Jährigen. Seit frühester Kindheit habe dieser Schwierigkeiten gehabt, anderen gegenüber Gefühle zu zeigen.
Daniel V. sei stets ausgegrenzt und leicht irritierbar gewesen und habe strenge Regeln gebraucht, an die er sich halten konnte. Deutlich werde dies unter anderem daran, dass er selbst nach dem Erreichen des 18. Lebensjahr um 20.00 Uhr zu Hause gewesen sei, weil er glaubte, seine Mutter habe ihm dies so vorgeschrieben. Auch habe er nichts dagegen gehabt, dass ihm seine Mutter die Kleidung gekauft habe. Der Angeklagte habe eine geringe Frustrationstoleranz und habe zumindest in den ersten Jahren seines Lebens mit Aggressionen reagiert. Später habe er sich dann selbst stark unter Kontrolle genommen.
In seiner Sexualität habe sich der junge Mann zurückgesetzt gefühlt und aus Angst vor Ablehnung Kontakte zu Mädchen nicht wirklich anzubahnen versucht. Es könne sein, dass sich bei Daniel V., als er Michelle mit zu sich nach Hause genommen und sie dort umgebracht habe, lang unterdrückte Wut und Frustrationen Bahn gebrochen hätten, sagte der Gutachter. Daniel V. hatte zu Beginn des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der Jugendkammer ein Geständnis abgelegt.
Laut Anklage sprach er Michelle am Nachmittag des 18. August 2008 auf dem Heimweg von ihrer Schule an, nahm sie mit nach Hause, flößte ihr gewaltsam Alkohol ein und missbrauchte sie sexuell. Danach erwürgte er das Kind und warf die Leiche drei Tage später in einen Teich in der Nähe seiner Wohnung. Er ist wegen Mordes, Vergewaltigung, schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und schwerer Körperverletzung angeklagt. Am kommenden Freitag (2. Oktober) werden die Plädoyers und auch das Urteil erwartet. Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht droht ihm eine Höchststrafe von zehn Jahren.