Ein Berufungs-Verfahren mit fatalen Folgen: Der Angeklagte zog mitten in der Verhandlung ein Messer und erstach die Zeugin.
Dresden. Am Dresdner Landgericht haben sich heute Vormittag dramatische Szenen abgespielt. Ein Angeklagter (28), der wegen einer Beleidigung verurteilt worden war, stach im Berufungs-Prozess plötzlich auf die Zeugin (32) ein und verletzte sie dabei tödlich. Zwei weitere Menschen wurden nach Angaben der Rettungsleitstelle verletzt. Der 28 Jahre alte Täter konnte sofort überwältigt werden. Dabei sei auch ein Schuss gefallen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christian Avenarius.
Nun muss der in Perm nahe dem Ural in Russland geborenen Mann sich nicht noch einmal wegen Beleidigung vor Gericht verantworten, jetzt wird zudem wegen Totschlags ermittelt. Er konnte laut Polizei nach der Tat vernommen werden, der Tatort wurde abgesperrt. Der Zwischenfall ereignete sich gegen kurz vor halb elf. Drei Notärzte, ein Leitender Notarzt und vier Rettungswagen seien zum Einsatzort geschickt worden, sagte Feuerwehrsprecher Thomas Mende.
„Es ist ganz fürchterlich, dass eine solche Alltagssituation in einer Katastrophe mündete. Alle Beteiligten stehen unter Schock“, sagte Avenarius. Die Frau sei im Gerichtssaal tödlich verletzt zusammengebrochen, auch die Notärzte hätten ihr nicht mehr helfen können. Unklar war zunächst, in welcher Beziehung Täter und Opfer standen.
Es habe vor der Verhandlung keine Waffenkontrollen gegeben. Das sei kein Verfahren mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen gewesen, sagte Gerichtssprecherin Bettina Garmann. „Es gab keinerlei Anhaltspunkte, der Täter war auch nicht in Haft.“
Laut Garmann hatte der Angeklagte im August 2008 auf einem Spielplatz in Dresden eine Frau beschimpft. Der damals arbeitslose Lagerfacharbeiter war dafür Ende 2008 vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Darüber sollte nun erneut entschieden werden. „Der Super-Gau“, sagte Garmann zu der Bluttat vor Gericht.