Auch Drogen im Spiel. Das britische Königshaus schaltete Scotland Yard ein. Zwei Männer wurden festgenommen.

London. Pornofilme auf dem Zimmerfernseher gehören längst zum Standardangebot vieler britischer Hotels. Doch das Sex-Video, das in einer Suite der Londoner Edelherberge Park Lane Hilton vermeintlichen Gesandten des Buckingham-Palastes gezeigt wurde, ging über jeden Standard hinaus: Darsteller des "oralen Sexaktes" - so berichteten gestern Londoner Sonntagszeitungen - sollen ein Mitglied der königlichen Familie und eine Hofangestellte gewesen sein.

Drei Wochen, bevor Königin Elizabeth II. (81) und Prinz Philip (86) ihre diamantene Hochzeit feiern wollen, wird der Palast von einem schmuddeligen Kriminalfall heimgesucht. "Königlicher in Erpressung um Sex und Kokain verwickelt", titelte die "Mail on Sunday".

Das ist der erste bekannt gewordene Erpressungsfall am Hofe seit mehr als 100 Jahren. 1891 zahlte Prinz Albert Victor, ein Sohn des späteren Königs Edward VII., zwei Prostituierten 200 Pfund, um kompromittierende Briefe zurückzubekommen, die er ihnen leichtsinnigerweise geschrieben hatte.

Anders als damals floss diesmal jedoch kein Geld. Der Hof schaltete sofort Scotland Yard ein. Begonnen hatte der Erpressungsversuch bereits im Sommer. Anfang August meldete sich ein Mann telefonisch im Buckingham-Palast und erklärte, über Videoaufnahmen zu verfügen, die ein Mitglied der Königsfamilie beim Oralverkehr mit einer Hofangestellten zeigten. Außerdem sei zu sehen, wie ein Mitglied der Dienerschaft Kokain schnupfe. Gegen Zahlung von 75 000 Euro seien die Aufnahmen sowie ein Umschlag mit dem königlichen Siegel, in dem sich Reste von Kokain befänden, käuflich zu erwerben.

Im Palast behielt man kühlen Kopf. Ein Anwalt der Royals vereinbarte mit den Erpressern ein Treffen im Hilton-Hotel an der Park Lane. Statt des königlichen Advokaten erschienen bei dem Treffen am 11. September Undercover-Agenten von Scotland Yard. Allzu lange sollen sie dem Video nicht zugeschaut haben, ehe sie den Erpressern - zwei Männern im Alter von 30 und 40 Jahren - ihre Dienstmarken vor die Nase hielten.

Nur zwei Tage später wurden die Täter formell angeklagt. Nicht auszuschließen, dass das Verfahren der Queen die Weihnachtstage vermiest: Denn der Prozess beginnt am 20. Dezember. Zugleich verhängte der Richter einen "Maulkorberlass", wonach keinerlei pikante Einzelheiten des Verfahrens - schon gar nicht die Identität des erpressten Royals - bekannt gegeben werden dürfe.

Anwälte prüfen nun, ob es nicht doch möglich ist, dass Reporter aus dem Gerichtssaal berichten dürfen. Haltbar wird der Erlass nach britischem Recht nur sein, wenn sich der Richter mit der Ansicht durchsetzt, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit "ernsthaft die Ausübung von Gerechtigkeit behindern" würde.