Drei Minuten vor Spielende traf ein voller Bierbecher einen Assistenten am Nacken, der Mann sackte an der Seitenlinie zusammen.

Hamburg. Es war ein Skandal am Millerntor: Drei Minuten vor Spielende traf ein voller Bierbecher einen Schiedsrichterassistenten am Nacken, der Mann sackte an der Seitenlinie zusammen. Die Partie zwischen den Fußball-Bundesligisten St. Pauli und Schalke 04 wurde beim Stand von 0:2 abgebrochen. Mit dem gezielten Wurf eines Plastikbechers voller Bier hatte ein Haupttribünen-Besucher dem Hamburger Bundesligisten im April 2011 einen Bärendienst erwiesen. Noch im Stadion wurde er vorübergehend festgenommen. Trainer, Spieler und Fans des FC St. Pauli zeigten sich beschämt.

Von diesem Mittwoch an muss sich ein 44-Jähriger dafür vor dem Hamburger Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Bierbecherwerfer gefährliche Körperverletzung vor. Durch den Treffer im Genick habe der Assistent unter anderem an einer Schädelprellung und starken Nacken- und Kopfschmerzen gelitten. „Wir gehen davon aus, dass der Beschuldigte diese Verletzungen mit dem Becherwurf zumindest billigend in Kauf genommen hat“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, der Nachrichtenagentur dpa.

Die Konsequenzen der Tat trafen St. Pauli hart: Mitten im Abstiegskampf wurde das Spiel mit 0:2 für die Schalker Gäste gewertet, der Deutsche Fußball-Bund bestrafte den Club außerdem mit einer Platzsperre für ein Heimspiel. So mussten die Hamburger die erste Zweitliga-Partie der neuen Saison in Lübeck austragen. Geringere Einnahmen aus dem Ticketverkauf und der Vermarktung der Partie gegen den FC Ingolstadt (2:0) sowie höhere Kosten durch Umzug und Stadionmiete führten laut Verein zu einem Verlust von 400 000 Euro.

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Der FC St. Pauli wird als Beobachter an dem Prozess teilnehmen. „Der Fall hat so große Wellen geschlagen, wir sind schon froh, wenn es jetzt ein Ende findet“, sagte Pressesprecher Christian Bönig. Der Club beobachte den Prozess aber relativ nüchtern und ohne Hoffnungen oder Erwartungen. „Ob und wie wir zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen, werden wir nach dem Urteil entscheiden“, sagte Bönig. (dpa/abendblatt.de)