Verein sollte wegen des Kassenrollenwurfs am Millerntor die nächste Heimpartie gegen den KSC ohne 5800 Zuschauer auf Stehrängen austragen.

Hamburg. Drei Tage hatten sich die Verantwortlichen des FC St. Pauli Zeit gelassen, um eine Entscheidung zu treffen. Nun steht sie fest: Der Verein geht in Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom Montag und folgt damit der Aufforderung der Fanbasis, das Urteil nicht zu akzeptieren. Richter Hans E. Lorenz hatte im Zuge des Kassenrollenwurfs am Millerntor einen Teilausschluss des Publikums beim nächsten Heimspiel der Hamburger verhängt. Demnach sollten 5800 Zuschauer auf den Stehrängen der Süd- und Nordtribüne draußen bleiben.

Vize-Präsident Dr. Gernot Stenger verkündete nach einer Präsidiumssitzung am Donnerstagabend: „Wir werden in Berufung gehen und die Entscheidung der ersten Instanz nicht akzeptieren.“

Der Rechtsanwalt erläutert die Gründe: „Das Urteil ist aus unserer Sicht zu hart ausgefallen. Auch wenn das Gericht das Auftreten des Werfers gewürdigt und die Strafe im Verhältnis zum Strafantrag mehr als halbiert hat. Dennoch: Der Täter hat sich freiwillig gestellt und glaubhaft versichert, dass er nicht gezielt auf das Spielfeld oder gar auf den Spieler geworfen hat. Danach halten wir einen Ausschluss von 5800 Zuschauern nicht für angemessen."

"Wir vertrauen dem Präsidium, namentlich Gernot Stenger, dass die Ankündigung, alles andere als eine Geldstrafe nicht zu akzeptieren, grundsätzlich umgesetzt und eine Kollektivstrafe verhindert wird", sagte Tilman Brauns vom Fanklubsprecherrat dem Abendblatt bereits am Dienstag. Nahezu geschlossen forderten die Fans den Gang vor das DFB-Bundesgericht. Wenn nötig, müsse der komplette juristische Weg bis nach Lausanne zum Internationalen Sportgerichtshof CAS beschritten werden.

"Wir haben hier einen Präzedenzfall mit einem Täter, der sich gestellt hat, und eine Fanszene, die alles dafür tut, dass der Selbstreinigungsprozess in der Kurve weiter verbessert wird. Wir gehen davon aus, dass wir durch die Instanzen gehen", sagt Brauns, der die Besonderheit des Vorfalls vom 19. Dezember 2011 herausstrich, als ein Abiturient eine für Fan-Choreografien auf der Südtribüne des Millerntors vorgesehene Kassenrolle warf, diese sich aber anders als geplant nicht abrollte und den Frankfurter Spieler Pirmin Schwegler auf dem Platz am Kopf traf. Zumal das Sportgericht herausstrich, dass kein Vorsatz erkennbar sei und man daher von einer "Fahrlässigkeitstat" sprechen müsse.

Im Sinne der Fans wird der Verein nun Einspruch einlegen. Das Spiel gegen den Karlsruher SC ist nun also nicht vom Urteil des DFB-Sportgerichts betroffen. (kem/lwö)