Hamburg. Nach dem 1. FC Nürnberg legt auch der VfL Bochum Einspruch ein – weil Bakery Jatta mitgespielt hat.

Der Einsatz von HSV-Profi Bakery Jatta gegen den VfL Bochum hat ein juristisches Nachspiel. Der westfälische Zweitligist hat Protest gegen die Wertung des 1:0-Sieges des HSV am vergangenen Freitag eingelegt.

„Der Einspruch erfolgt im Hinblick auf die ungeklärte Situation um die Spielberechtigung des Spielers Jatta, wie sie sich aus den Medienberichten darstellt“, teilten die Bochumer mit. Aus demselben Grund hatte bereits der 1. FC Nürnberg die 0:4-Niederlage gegen Hamburg vor zwei Wochen angefochten. Dabei hatten sich die HSV-Funktionäre im Vorfeld bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) abgesichert, dass Jatta trotz der Vorwürfe weiterhin eingesetzt werden dürfe.

Ausgang ist offen

Ob die Spielgenehmigung auf Basis einer falschen Identität erteilt wurde, entscheidet jedoch das DFB-Sportgericht. Ein DFB-Insider, der namentlich nicht genannt werden möchte, sagte nun dem Abendblatt, dass das Kontrollorgan die Vereinbarung zwischen der DFL und dem HSV für das anstehende Urteil nicht berücksichtigen werde. Der Ausgang des Streitfalls ist somit nach wie vor offen.

Dabei geht es auch um die Frage, welche Verantwortung der HSV trägt. „Sollte der Verein selbst auch getäuscht worden sein, dann kann dem Club kein negatives Urteil drohen“, sagt Rechtsanwalt Horst Kletke. „Anders sieht die Sachlage aus, sollte sich herausstellen, dass der Club von einer angeblichen falschen Identität bereits gewusst haben sollte.“ Allerdings seien laut dem Experten für Fußball-Arbeitsrecht vor allem die klagenden Clubs in der Pflicht, Jattas mutmaßliche Dokumentenfälschung zu beweisen.

Urteil in vier Wochen

Die sportliche Leitung will Jatta weiterhin einsetzen und ging erneut in die Offensive. „Wir sprechen hier über Einsprüche aufgrund von Spekulationen. Das ist doch absurd! Wo soll das hinführen?“, klagte HSV-Sportchef Jonas Boldt.

Der Hamburger Wunsch nach einer schnellen Entscheidung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) scheint zumindest erhört worden zu sein. Denn das Sportgericht kündigte ein Urteil in den nächsten vier Wochen an. Da die Rechtsfrage aber aktuell noch ungeklärt ist, erwägt der kommende Gegner Karlsruher SC, ebenfalls Einspruch gegen die Wertung des Duells am Sonntag (13.30 Uhr) einzulegen, sagte KSC-Sportchef Oliver Kreuzer im Abendblatt-Podcast.