Hamburg. Die Polizei bekam laut Abendblatt-Information einen anonymen Hinweis auf die 38-Jährige als Täterin. Anfangsverdacht des Diebstahls.

Bereits seit Tagen gab es Gerüchte, nun ist es amtlich: In der Affäre um die abhanden gekommenen HSV-Dokumente („Rucksackgate“) soll nun die Hamburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die angebliche Finderin Alexandra D. aufnehmen. Dies bestätigte Polizeisprecher Andreas Schöpflin dem Abendblatt: „Im Zuge der umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungen sowie einer anonym verfassten E-Mail, in der Frau D. als Diebin bezichtigt wird, ergab sich jetzt gegen Frau D. ein Anfangsverdacht des Diebstahls aus dem Pkw des Herrn K. Der Vorgang ist zur Prüfung ihres Status, sowie zur Prüfung etwaiger weiterer Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Hamburg übersandt worden.“

"Die jetzt vorliegenden Ergebnisse bestätigen unsere anfängliche Vermutung, dass eine Straftat gegen uns begangen wurde, indem ein Rucksack, der HSV-interne Dokumente enthielt, vorsätzlich entwendet wurde", erklärte HSV-Vorstandschef Dietmar Beiersdorfer am späten Dienstagabend. Die Ermittlungen stützten das gegenüber Peter Knäbel ausgesprochene Vertrauen, fügte Beiersdorfer hinzu.

Zur Erinnerung: Alexandra D. hatte zunächst angegeben, interne HSV-Unterlagen von Sportchef Peter Knäbel im Jenischpark gefunden zu haben. Nachdem sie diese zunächst nicht direkt an Knäbel übergeben konnte, war sie mit den angeblich gefundenen Dokumenten zur „Bild“-Zeitung gegangen. Gegenüber der „Bild“-Zeitung bekräftigte die Altenpflegerin am Dienstag: „Ich bin unschuldig. Ich habe die Unterlagen im Park gefunden!“

Wie das Abendblatt allerdings vor einigen Tagen erfuhr, haben auch die internen Untersuchungen des HSV große Zweifel an der Version von Alexandra D. aufkommen lassen. So soll es beispielsweise an dem Tag in Strömen geregnet haben, als die Dokumente im Jenischpark gefunden worden sein sollen. Der HSV wollte sich am Dienstagabend zu dem brisanten Fall nicht erneut äußern, die Staatsanwaltschaft bestätigte dem Abendblatt, dass man von weiteren Ermittlungen ausgehen könne.