“Mangelnder Schutz des Gegners“ habe nach Ansicht der Sportrichter zum Becherwurf gegen Bremens Marin geführt. Die Folge: 30.000 Euro Strafe.

Hamburg. Fußball-Bundesligist Hamburger SV ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen „mangelnden Schutzes des Gegners“ zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Beim Punktspiel gegen Werder Bremen am 18. Februar wurde Mittelfeldspieler Marko Marin aus einem Hamburger Zuschauerblock mit einem Getränkebecher beworfen, in dem sich zudem ein Feuerzeug befand. Marin wurde am Kniegelenk getroffen, aber nicht verletzt. Der Einzelrichter folgte bei seinem Urteil der Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschusses. (dapd/abendblatt.de)