Das DFB-Sportgericht entscheidet: Das Phantomtor des Leverkusener Stürmers beim 2:1-Sieg in Hoffenheim behält seine Gültigkeit. Ein Wiederholungsspiel ist damit vom Tisch - vorerst.

Frankfurt am Main. Das Tor, das keines war, bleibt gültig. Für die Fußball-Geschichtsschreibung hat Stefan Kießling beim 2:1-Sieg von Bayer Leverkusen am 18. Oktober in Hoffenheim zum 2:0 getroffen, obwohl sein Kopfball nachweislich nur das Außennetz getroffen hatte und durch ein Loch im Netz ins Tor geflogen war. Hans E. Lorenz, Vorsitzender Richter am Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), wies den Einspruch von 1899 Hoffenheim gegen die Wertung des Spiels ab. Eine unglückliche Entscheidung, die der DFB aber wohl nicht anders treffen konnte.

Lorenz sah keine Rechtsrundlage für ein Wiederholungsspiel. „Meine Kinder und meine Lebenspartnerin werden mich heute Abend beschimpfen“, sagte er. „Ich habe für jeden Verständnis, der anderer Meinung ist. Aber als Richter wende ich Gesetze an.“ Schiedsrichter Felix Brych habe kein Regelverstoß nachgewiesen werden können. „Die Tatsachenentscheidung gehört zum System, und es ist nicht unsere Sache, das System zu ändern.“ Die Entscheidung sei zwar falsch gewesen, aber unumstößlich.

Phantomtorschütze Kießling sagte: „Ich bin froh, dass nun klar ist, dass ich unschuldig bin, dass ich mit der Situation genauso viel zu tun habe wie jeder andere auch.“ Lorenz hatte zuvor noch gescherzt: „Jetzt haben Sie endlich mal eine Einladung vom DFB bekommen.“ Kießling war seit der Weltmeisterschaft 2010 von Bundestrainer Joachim Löw nicht mehr nominiert worden.

1899 Hoffenheim kann nun gegen das Urteil Einspruch einlegen und vor das DFB-Bundesgericht ziehen. „Wir prüfen das“, sagte Alexander Rosen, Leiter Profifußball des Clubs. Seine erste Reaktion: „Wir sind zunächst unheimlich enttäuscht.“

Die Diskussionen wären zu vermeiden gewesen, so Lorenz, „wenn wir uns dazu durchringen könnten, die Torlinientechnologie einzusetzen“. Der Richter wies aber darauf hin, dass sein Sportgericht zwar den Regeln des Weltverbandes Fifa folge, aber durchaus unabhängig in seiner Entscheidung sei.

Sportrechtler Michael Lehner nannte die Entscheidung „enttäuschend“. Das DFB-Sportgericht habe eine Chance ausgelassen, „seine Eigenständigkeit“ zu beweisen. Hoffenheims Anwalt Markus Schütz sagte: „Mit der Anerkennung solcher Phantomtore wird das Fußballspiel ad absurdum geführt.“