Düsseldorf. Der US-Amerikaner hatte von seinem ehemaligen Arbeitgeber Schadensersatz in Höhe von rund 143.000 Euro gefordert.
In der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Eishockey-Profi Michael Davies und seinem früheren Club Düsseldorfer EG ist es nicht zur Einigung gekommen. Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf am Mittwoch legten der jetzt bei den Hamburg Freezers unter Vertrag stehende Davies und sein Anwalt die Gründe für die Schadenersatzklage in Höhe von rund 143.000 Euro dar. Die DEG hingegen argumentierte, die Klage richte sich „an den Falschen“. Davies muss nun bis 23. Februar zur „Rüge der Rechtswegzuständigkeit“ Stellung beziehen.
Streit um Verantwortung bei Medikamentenmeldung
Der US-Amerikaner war in der vergangenen Saison für drei Monate gesperrt, weil bei einer Dopingkontrolle Spuren einer verbotenen Substanz festgestellt worden waren. Ursache war offenbar ein Medikament, das auf der Verbotsliste der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) steht und meldepflichtig war.
Davies habe dies den nach seiner Meinung für die DEG zuständigen Ärzten angezeigt und sei davon ausgegangen, dass diese eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die DEG meint, nicht haftbar zu sein, weil die Ärzte weder Angestellte noch für den Verein tätig seien. Der Spieler fordert 102.000 Euro für entgangene Gewinne, 11 300 Euro für Anwaltskosten, 20 000 Euro für Ruf- und Imageschädigung und 10 000 Euro für seelische Schäden.