Hamburg. Hamburger Sportgericht sperrt Coach aus der Kreisklasse lebenslang. Warum Verbandsboss Okun die Maßnahme nicht weit genug geht.
Thorsten G. ist vom Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) lebenslang gesperrt worden, das Urteil ist rechtskräftig. Der suspendierte Trainer von Kreisklasse-Club Bostelbeker SV hatte einem Schiedsrichter laut dessen Angaben eine Kopfstoß nach Spielschluss verpasst.
Und trotzdem könnte er sofort wieder ein Team trainieren. Die lebenslange Sperre des Sportgerichts gilt nur im HFV-Bereich. In jedem anderen Landesverband, beispielsweise in Bremen, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, könnte er problemlos an der Linie stehen.
Amateurfußball: HFV-Präsident für Gewalttäter-Datei
„Mir missfällt ganz generell der Gedanke, dass ein Gewalttäter im Sport nur ein paar Kilometer über die Landesgrenze fahren muss, um dort dann ohne Absitzen der Strafe weiter im Sport aktiv zu sein“, sagt HFV-Präsident Christian Okun.
Die Nachfrage des Abendblatts, ob Okun eine zentrale Datei für Gewalttäter im Amateursport befürwortet, bejaht der HFV-Boss. „Ich bin dafür. Wer eine krasse Gewalttat im Amateursport begeht, muss bundesweit gesperrt werden. Hier besteht eine ungerechte Regelungslücke. Der DFB sollte verstärkt daran arbeiten, diese zu schließen“, sagt Okun.
Die Herausforderungen einer Zentralisierung
Dies geschehe bereits, wie DFB-Vizepräsident Ralph-Uwe Schaffert versichert. Schaffert betont: Die Zahl der Gewaltfälle im Amateursport steige nicht signifikant an, die Medienaufmerksamkeit dafür sei aber höher. „Und natürlich ist jeder Gewaltvorfall einer zu viel. Beim DFB läuft daher derzeit eine Prüfung, wie ein entsprechendes Personenregister zur Übernahme von hohen Strafen in alle Landesverbände satzungstechnisch, datenschutzrechtlich und juristisch korrekt zeitnah eingerichtet werden kann, ohne die Betroffenen in ihren Rechten zu verletzen. Wir beim DFB halten dies zum Schutz der Opfer und zur Wahrung der Integrität des sportlichen Wettbewerbs für wünschenswert.“
Die konkreten Überlegungen sind, entsprechende Vorschriften im allgemeinverbindlichen Teil der DFB-Satzung zu installieren, welche die Landesverbände in ihre Satzungen übernehmen. Als praktische Fragen sind unter anderem zu klären, wer Zugriff auf ein solches Register hat und ab welchem Strafmaß eine bindende Eintragung für alle 21 Landesverbände erfolgt.
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Dass ein solches Vorgehen datenschutzsensibel und rechtssicher umsetzbar ist, davon ist der Hamburger Sportrechtler Kolja Hein überzeugt. „Für mich ist das eher eine Zuständigkeitsfrage. Einige Landesverbände könnten die Ermächtigungsgrundlage des DFB anzweifeln, weil sie auf ihrer Autonomie in der Sportgerichtsbarkeit bestehen. Sehr wahrscheinlich ist das in diesem Fall nicht, aber es ist möglich“, sagt er.
Damit das Vorhaben einer zentralen Datei für Gewalttäter im Amateursport bald umgesetzt wird, will der DFB die Diskussion mit den Landesverbänden nun intensiv führen.