Hamburg. Nach einer Initiative des Hamburger Sport-Bundes wurde der Höchstbetrag für Vereins-Mitgliedsbeiträge erhöht. Welche Folgen das hat.
Eines ist Klaus Lahme ganz wichtig: „Wir werden jetzt nicht die Mitgliedsbeiträge erhöhen“, erklärt der Clubmanager des Norddeutschen Regatta Vereins (NRV), „aber es geht um Zukunftssicherung, perspektivisch ist das eine gute Entscheidung.“ Und eine, die zum Aufatmen bei vielen Sportvereinen mit großen eigenen Anlagen oder teurem Gerät führte.
Am Mittwoch hatte der Hamburger Senat verkündet, dass die Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Investitionsumlagen von gemeinnützigen Organisationen, also vor allem Sportvereinen, erhöht werden. Das führte bereits zu zahlreichen Missverständnissen und Sorgen bei manchen Sporttreibenden, dass sie sich in Zukunft die Beiträge nicht mehr leisten können.
Abgabeordnung wurde nach 25 Jahren angepasst
„Da braucht wirklich niemand Angst haben“, sagt Christian Poon (48), der Stellvertretende Vorsitzende des Hamburger Sport-Bundes (HSB), der als Leiter des Referats Sportfinanzierung einen wesentlichen Anstoß für die Reform gegeben hat: „Es wurde nach 25 Jahren nur höchste Zeit, dass die bundesweit geltende Abgabeordnung angepasst wurde.“
Worum geht es genau? Eingetragene, also gemeinnützige Vereine, dürfen eine Höchstgrenze bei durchschnittlichen Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühren und einmal in zehn Jahren Investitionsumlagen nicht überschreiten. Sonst droht der Verlust der Gemeinnützigkeit.
Steigerung der Lebenshaltungskosten um 41 Prozent
Diese Grenzen lagen seit 1998 bei 2000, 3000 und 10.000 Mark (Beiträge, Aufnahme, Investitionen). Tatsächlich. Sie wurde lediglich bei Einführung des Euro umgerechnet. Jetzt wurde sie auf einen Monatsbeitrag von 1440 Euro angehoben, 2200 Euro für Aufnahmegebühren und 7200 Euro für Investitionsumlagen. Alles immer durchschnittlich gerechnet auf sämtliche Mitglieder eines Vereins.
„Die Lebenshaltungskosten sind seit 1998 um durchschnittlich 41 Prozent gestiegen, die Löhne um 56,8 Prozent“, erklärt Poon, „die Erhöhung jetzt ist also eine Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung.“
Initiative ging vom Hamburger Golf Verband aus
Insbesondere für die Golfvereine in Hamburg ist diese Anpassung eine gute Nachricht. Versuche des Deutschen Golf Verbandes (DGV), mit Lobbyarbeit in Berlin etwas in dieser Richtung zu erreichen, blieben zehn Jahre erfolglos. „Die Kosten für die Pflege der Plätze, Platzarbeiter, Umweltmaßnahmen, Sekretariat sind natürlich deutlich gestiegen“, sagt Dominikus Schmidt, der Geschäftsführer des Hamburger Golf Verbandes (HGV), „für uns ist diese Entscheidung sehr wichtig.“
Viele Golfanlagen werden bereits als gGmbH, GmbH oder nicht gemeinnütziger Verein betrieben und unterliegen nicht den Beitragshöchstgrenzen. Manche gemeinnützige Golfvereine sahen sich jedoch in ihrer Existenz gefährdet. Schmidt schrieb deshalb vor fast einem Jahr den HSB, Sportstaatsrat Christian Holstein und die SPD-Sportpolitikerin Juliane Timmermann mit der Bitte an, die alten Höchstgrenzen anzugleichen.
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Poon fügte in seiner Argumentation gegenüber der Politik noch kostspielige Sportarten wie Wassersport, Flugsport, Reitsport, Tennis und Hockey hinzu, Finanzsenator Andreas Dressel übernahm die Argumentation und brachte sie im Bund bei seinen Kollegen vor – und war nun erfolgreich. „Das ist eine gute Nachricht für Hamburgs Sportvereine“, so Dressel.
„Mit über 1000 jugendlichen Mitgliedern sind wir mit der bisherigen Regelung sehr gut ausgekommen“, sagt Eiko Rott, der Geschäftsführer des „Club an der Alster“, „aber natürlich sind die Betriebskosten sehr gestiegen. Für die Vereine ist diese Anpassung eine große Hilfe, um Planungssicherheit für die kommenden 20 Jahre zu haben.“