Köln. Das Landgericht Köln sah von Bewährung ab. Auch wegen eines anderen Vorwurfs musste sich der ehemalige Champion verantworten.
Der frühere Boxweltmeister Felix Sturm ist wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das hat das Landgericht Köln entschieden.
Sturm wurde schuldig gesprochen, dem Fiskus in den Jahren 2008 bis 2010 sowie 2013 insgesamt rund eine Million Euro vorenthalten zu haben. Freispruch erging hingegen bezüglich der Steuerhinterziehungsvorwürfen für die Jahre 2011 und 2012. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ursprünglich angeklagt war der 41-jährige Leverkusener wegen Steuerhinterziehung von rund 5,8 Millionen Euro in den Jahren 2008 bis 2015. Im Verfahren waren aber die Vorwürfe bezüglich der Jahre 2014 und 2015 eingestellt worden.
Felix Sturm auch wegen Dopings verurteilt
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Supermittelgewichtler eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert, Sturms Anwalt Nils Kröber (Köln) hingegen wollte maximal zwei Jahre auf Bewährung für seinen Mandanten zulassen.
Richter Marc Hoffmann hielt Sturm zu gute, dass er teilgeständig gewesen sei und seine Verteidigung in dem Prozess gute Arbeit geleistet habe. „Wir haben uns am Ende gefragt, ob das für eine Bewährungsstrafe ausreicht und kamen zu der klaren Antwort: Nein“, meinte der Vorsitzende.
Sturm wurde ferner wegen Verstoßes gegen das Anti-Dopinggesetz verurteilt. Demnach war Sturm im Weltmeisterschaftskampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow im Februar 2016 mit dem Mittel Stanozolol gedopt. Da der Kampf somit regelwidrig geführt wurde, wurde Sturm auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.
Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) begrüßte das harte Urteil. „Die Entscheidung des Landgerichts Köln, Felix Sturm auch wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz und wegen Körperverletzung zu sanktionieren, ist sehr bemerkenswert“, erklärte die Agentur. „Es ist ein wichtiger Meilenstein für das Anti-Doping-Gesetz und kann richtungweisend auch für zukünftige Strafverfahren sein“, hieß es weiter.
Sturm hatte in dem Verfahren rund acht Monate in Untersuchungshaft gesessen, nachdem er im April 2019 auf der Fitnessmesse "Fibo" festgenommen worden war. Vor Heiligabend vergangenen Jahres kam Sturm gegen eine Kaution von 300.000 Euro unter Auflagen auf freien Fuß.