Hamburg. Thema kommt im Bundeskabinett auf den Tisch. Verordnung soll so modifiziert werden, dass der Altanlagen-Bonus nicht wegfällt.
Über die Nutzungseinschränkungen von Sportplätzen (wie bei Teutonia 05) hat das Abendblatt mehrfach berichtet. Am Mittwoch kommt das Thema im Bundeskabinett auf den Tisch. Dann soll die Sportanlagen-Lärmschutzverordnung so modifiziert werden, dass der Altanlagen-Bonus nicht wegfällt, wenn ein Verein modernisiert, einen Kunstrasen verlegen lässt.
Reinhard Grindel äußerte sich jedoch verhalten optimistisch, ob für die Amateurclubs Hoffnung auf Besserung in Sicht sei: „Die Änderung der Lärmschutzverordnung ist ein wichtiges Mittel und hilft den Vereinen“, sagte der DFB-Präsident, „sie muss nur am Ende tatsächlich im Gesetz- und Verordnungsblatt stehen. Hier sehe ich das Problem, dass dieses Gesetzgebungswerk mit einem anderen Thema verknüpft wird, das hoch umstritten ist. Das ist nicht zielführend.“
Was Grindel, der sich intensiv um die Änderung der Verordnung zugunsten der Vereine einsetzte, befürchtet: Umweltministerin Barbara Hendricks will zugleich Änderungen am Baurecht vornehmen, die aber von Rot-Grün kritisch gesehen werden und im Bundesrat blockiert werden könnten. Da 2017 die Bundestagswahl ansteht, könnte sich die Umsetzung des neuen Lärmschutzgesetzes bis 2018 verzögern.