Hamburg. Sie sollen HSV-Fans geschlagen haben. Schiedsrichter bestätigen Rassismus-Vorwurf nicht. Urteil verschoben.
Das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) hat sich im Fall des abgebrochenen Landesligaspiels zwischen dem HSV III und dem FC Teutonia 05 am Mittwochabend nach mehr als zweistündiger Verhandlung vertagt. Allerdings übernahm das Gericht Teutonias interne Sperre von zwei Akteuren bis Saisonende.
Die Landesligapartie am 26. Februar war in der 66. Minute eskaliert. Spieler von Teutonia 05 hatten sich mit HSV-Anhängern geprügelt. Finaler Auslöser sollen rassistische Beleidigungen der Anhänger gegen Jefferson N. gewesen sein. Der Nigerianer gab an, bei seiner Auswechslung mit den Worten „Neger, Neger, Schornsteinfeger“ verunglimpft worden zu sein. Mehrere Spieler Teutonias sagten zudem aus, bereits beim Warmmachen Opfer rassistischer Rufe gewesen zu sein. Bis auf einen Zeugen Teutonias bestätigte jedoch keiner der Zeugen inklusive des Schiedsrichtergespanns dies.
Das Video der Vorfälle, welches der HSV III dem Sportgericht zur Verfügung gestellt hatte, wurde abgespielt. Es zeigte, wie immer mehr Spieler Teutonias sich in das Wortgefecht zwischen Jefferson N. und den HSV-Anhängern einmischten und die Situation schließlich zu mehrfachen körperlichen Attacken führte.
Ein Teutone trat dabei einmal den am Boden liegenden Fan Philip W. Dieser sagte aus, er habe „einen blauen Fleck am Oberarm“ davongetragen. Gestürzt sei er jedoch über einen am Boden liegenden Gegenstand. Der Teutone entschuldigte sich bereits im Vorfeld persönlich bei Philip W. Während der Verhandlung ließ er jedoch nur eine vorgefertigte Erklärung verlesen, da seine Anwältin ihm geraten habe, aufgrund der polizeilichen Ermittlungen keine weiteren Aussagen zu machen.
Geklärt werden soll in der nächsten Verhandlung der Vorwurf des Rassismus. Jefferson N. identifizierte auf dem Video einen Mann, der ihn rassistisch beleidigt haben soll. Dem HSV III wurde zur Auflage gemacht, diesen und weitere auf dem Video zu sehende Anhänger zur nächsten Verhandlung mitzubringen, um den Tathergang umfassend aufklären zu können.