Oberlandesgericht verbietet Schwarz-Gelb auf Wahlplakaten. Ärger für den BVB, weil die Ordner angeblich nicht richtig ausgebildet sind und schlecht bezahlt werden.

Hamm/Dortmund. Die vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachtete Partei „Die Rechte“ darf nicht mit einem Wahlplakat mit Bezügen zum Fußball-Bundesligaverein Borussia Dortmund werben. Das hat das Oberlandesgericht in Hamm am Montag auf Antrag des Vereins entschieden (Aktenzeichen: I-6 W 56/13). Es ging um ein Plakat des Spitzenkandidaten der Partei für die Dortmunder Kommunalwahl im Mai 2014, Siegfried Borchardt. Darauf sind die Farben Schwarz-Gelb und der Spruch „Von der Südtribüne in den Rat“ zu sehen.

„Auch wenn der BVB nicht namentlich genannt wird, erwecken die umstrittenen Elemente den Eindruck, als billige der Verein die Wahlwerbung“, so die Richter. Dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Wirtschaftsunternehmens Borussia Dortmund wiege schwerer als das Interesse einer politischen Partei im Wahlkampf. Das Oberlandesgericht hob damit die anderslautende Entscheidung des Landgerichts Dortmund aus der ersten Instanz auf.

Ärger droht dem BVB dagegen in einer anderen Sache. Ein Jahr nach der Verabschiedung des Sicherheitskonzeptes werden die Auflagen der Deutschen Fußball-Liga (DFL) und des DFB für den Ordnungsdienst bei Borussia Dortmund nach Informationen des WDR Magazins „sport inside“ massiv missachtet. In der Sendung, die an diesem Montag (22.45 Uhr im WDR-Fernsehen), ausgestrahlt werden soll, wird gezeigt, wie eine Versuchsperson beim Heimspiel gegen Bayern München am 23. November 2013 sich problemlos wenige Stunden vor dem Anpfiff als Ordner einstellen lassen konnte und Einlasskontrollen durchführte.

DFL und DFB verlangen von den Bundesligaclubs eine polizeiliche Überprüfung der Ordner sowie eine intensive Schulung von mindestens zehn Stunden vor dem ersten Einsatz. NRW Innenminister Ralf Jäger sagte im WDR: „Also, wenn das Standard wäre für alle Ordner, dann rutschen bei einer solchen Maßnahme unter Umständen genau die durch, die wir aus den Stadien raushalten wollen. Die, die gewalttätig sind, die Pyrotechnik zünden. Das wäre die Perversion, sich nachher noch als Ordner bewerben können. Das darf nicht sein.“ BVB-Organisationsdirektor Christian Hockenjos erklärte, man wolle dem Fall nachgehen.

Nach Informationen des WDR seien für die rund 750 Mitarbeiter des Ordnungsdienstes von Borussia Dortmund seit Jahren keine Schulungen mehr durchgeführt worden, obwohl diese Auflage Bestandteil des Lizensierungsverfahrens sei. Der BVB zahle seinen Ordnern einen Stundenlohn von fünf Euro. Nach Ansicht von Gewerkschaftsvertretern unterliege die Beschäftigung dem tariflichen Mindestlohn von 8,23 Euro.