Salomon hätte wohl so oder ähnlich entschieden. Die wegen Dopings bis 2011 gesperrte deutsche Eisschnellläuferin Claudia Pechstein erhält eine letzte sportliche Chance, sich für die Olympischen Spiele im Februar 2010 in Vancouver zu qualifizieren. Das ändert nichts an dem Urteil, das der Eisschnelllauf-Weltverband im Juli gesprochen und der Internationale Sportgerichtshof (CAS) im November bestätigt hatte. Die Eilentscheidung des Schweizer Bundesgerichts beugt nur möglichen Schadenersatzforderungen Pechsteins vor, falls der Schuldspruch gegen die fünfmalige Olympiasiegerin nach Vancouver aufgehoben werden sollte. Über die Chancen einer Revision sagt sie wenig bis nichts aus.
Pechstein wurde als erste Athletin nur aufgrund von Indizien von der Eisbahn verbannt. Dopingmittel waren bei ihr weder im Blut noch im Urin gefunden worden. Das macht die Causa Pechstein zu einem Präzedenzfall. Bevor das letzte Urteil nicht gesprochen ist, sollten die Prinzipien des Rechtsstaates gelten: im Zweifel für die Angeklagte.