Im Schadenersatzprozess von Grit Breuer gegen den Internationalen Leichtathletik-Verband IAAF hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine Art Vergleich vorgeschlagen. Die ehemalige 400-m-Läuferin soll auf 300000 Euro verzichten, die sie aufgrund der Sperre von 1993 bis 1995 wegen Medikamentenmissbrauchs im Fall Katrin Krabbe an Einnahmen verloren zu haben meint. Im Gegenzug solle die IAAF nicht mehr auf die Erstattung der eigenen Kosten bestehen. Diesen Vorschlag unterbreitete der Richter Werner Müller. Am 22. Februar 2007 soll eine Entscheidung verkündet werden. In der ersten Instanz war Breuer bereits vor dem Stuttgarter Landgericht gescheitert, das sich als nicht zuständig bezeichnete. Die Ansprüche, so die Urteilsbegründung am 6. April, seien am Sitz der IAAF in Monaco geltend zu machen. Dagegen legte Breuer, die ihre Karriere im Dezember 2005 beendet hat, Rechtsmittel ein. Einen Vergleichsvorschlag des Landgerichts über 50000

Euro hatte die IAAF strikt abgelehnt.