Auf einem Video der Disco ist der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft mit einem Messer zu sehen. Der 31 Jahre alte Türsteher bestreitet die Tat.
Wolfsburg. Nach dem blutigen Disco-Streit mit Spielern des Fußball-Bundesligisten VfL Wolfsburg hat die Polizei einen 31 Jahre alten Türsteher festgenommen. Gegen den Mann wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Braunschweig wegen des Verdachts des versuchten Totschlags gegen den VfL-Profi André Lenz Haftbefehl erlassen. Dies sagte am Abend Oberstaatsanwalt Joachim Geyer. Für den Haftbefehl sei die Schwere der Straftat und auch die mögliche Fluchtgefahr ausschlaggebend gewesen.
Der Türsteher soll in der Nacht zu Sonntag neben Lenz auch einen anderen Besucher der Diskothek schwer verletzt haben. „Der Beschuldigte bestreitet die Tat“, sagte Oberstaatsanwalt Joachim Geyer.
Auf einem Video der Disco sei der Beschuldigte mit einem Messer zu sehen, sagte der Oberstaatsanwalt. Die Tat selbst sei auf dem Video nicht zu erkennen. „Von den Zeugen haben wir unterschiedliche Schilderungen“, sagte Geyer. Alkoholeinfluss und verschiedene Wahrnehmungen spielten dabei vermutlich eine Rolle. Der Disco- Mitarbeiter will das Messer einem anderen Gast abgenommen haben.
Ein Teil der VfL-Mannschaft hatte mit Gästen in der Nacht zum Sonntag in der Wolfsburger Diskothek das Saisonende gefeiert. Vermutlich aus Übermut hätten sie sich mit Sekt bespritzt und mit Eiswürfeln beworfen, sagte Geyer. Später sollen auch Gläser und Flaschen auf die Tanzfläche geflogen sein. Dann sei es zum Streit mit einer anderen Gruppe gekommen. Lenz und ein weiterer Gast hätten bei einer Schlägerei schlichten wollen. Nach den bisherigen Ermittlungen sei dann der Disco- Mitarbeiter dazu gekommen und habe von hinten auf Lenz und den anderen Gast eingestochen.
Der 36 Jahre alte Ersatzkeeper des Fußball-Bundesligaclubs hat eine Stichverletzung im Bereich der Niere, ist nach einer Operation am Sonntag inzwischen wieder zu Hause. Ein weiterer Gast erlitt eine lebensgefährliche Verletzung im Brustkorb. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte den Tod der Opfer zumindest billigend in Kauf genommen hat.