Hammoor. Jugendlicher Autofahrer ohne Führerschein geht Beamten in Hammoor ins Netz. Doch fehlende Fahrerlaubnis war nicht das einzige Vergehen.
Eine Spritztour zu Halloween hatte sich das junge Pärchen, das der Polizei bei einer stationären Kontrolle an der Hauptstraße in Hammoor ins Netz ging, sicherlich anders vorgestellt. Am gestrigen Donnerstagabend, 31. Oktober, hielten Beamte des Polizei-Autobahnreviers Bad Oldesloe gegen 21 Uhr einen mit zwei Insassen besetzten Opel Corsa an, um den Pkw-Fahrer einer allgemeinen Kontrolle zu unterziehen.
Dabei stellte sich heraus, dass der Jugendliche aus dem Kreis Stormarn, der hinter dem Steuer saß, gar keinen Führerschein besaß. Noch schlimmer: Obendrein lag für das Fahrzeug nicht einmal eine gültige Haftpflichtversicherung vor.
Spritztour endet für zwei Jugendliche in Polizeikontrolle
Der 17-Jährige gab an, sich den Wagen von einem Bekannten geliehen zu haben, der auch Halter des Fahrzeugs ist. Die Polizei machte keine Angaben dazu, ob die ebenfalls noch nicht volljährige Beifahrerin vor Beginn der Fahrt davon Kenntnis hatte, dass ihr Begleiter gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Somit endete der nächtliche Ausflug des Pärchens an der Kontrollstelle. Der 17-Jährige wurde von der Polizei in die Obhut eines Erziehungsberechtigten übergeben, während seine Begleiterin sich für die Weiterfahrt ein Taxi nahm.
Auch interessant
- Polizei Stormarn: Taxifahrer stirbt in Bad Oldesloe – Polizei nennt neue Details
- Polizei Ahrensburg: Einbrecher-Hotspot Ahrensburg – Täter kommen durchs Fenster
- Kampfmittelräumdienst entschärft „Polenböller“ in Trittau
Für den Fahrer hat die Spritztour erhebliche Folgen: Er wird sich wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne erforderliche Erlaubnis sowie dessen Gebrauchs ohne Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr verantworten müssen. Und auch für den Halter des Wagens zieht das Geschehen einen Strafbestand nach sich: Zum einen, weil er das Auto nicht pflichtversichert hat, zum anderen, weil er sich vor dem Verleihen des Pkw an seinen Bekannten davon hätte überzeugen müssen, dass der die nötige Erlaubnis zum Führen des Fahrzeugs besaß.