Hamburg/Barsbüttel. Sportgericht entscheidet über Bezirksligapartie TuS Aumühle-Wohltorf gegen Barsbütteler SV. Warum es nicht zur Wiederholung kommt.
Das abgebrochene und zunächst neu angesetzte Bezirksligaspiel zwischen dem TuS Aumühle-Wohltorf und dem Barsbütteler SV wird nun doch zugunsten der Stormarner gewertet. Das entschied das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbands bei einer rund zweistündigen Verhandlung. Der BSV hatte gegen die Neuansetzung protestiert.
Mitte August wurde die Begegnung in der 70. Minute beim Stand von 2:1 für Barsbütttel abgebrochen, nachdem Aumühles Torwart infolge eines Zusammenpralls das Bewusstsein verloren hatte.
Der Abbruch erfolgte laut Schilderungen des BSV auf den Wunsch des Gegners. Dieser Darstellung folgte nun das Sportgericht und wertete die Partie mit 3:0 für Barsbüttel. Der TuS Aumühle-Wohltorf kann binnen einer Woche Widerspruch einlegen.
Bleibt es bei der Wertung, würde Barsbüttel mit dem bisherigen Tabellenzweiten Aumühle die Plätze tauschen – und nach Punkten mit Spitzenreiter Atlantik 97 gleichziehen. aba