Lübeck/Ahrensburg. 39-Jähriger war vor dem Landgericht Lübeck wegen Mordes an seiner Frau in Ahrensburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Im Fall um den gewaltsamen Tod einer jungen Afghanin in einer Ahrensburger Flüchtlingsunterkunft hat der wegen Mordes verurteilte Ehemann des Opfers Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Lübeck eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher. Somit muss sich nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen. Der 39-Jährige war am Freitag vor einer Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Ehemann ficht nach Mord in Flüchtlingsheim lebenslange Haftstrafe an
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Afghane seine 23 Jahre alte Frau in der Nacht vom 5. auf den 6. September 2021 in der gemeinsamen Wohnung in der Containersiedlung am Kornkamp mit 29 Messerstichen getötet hat, weil er ihren Wunsch, nach westlichem Vorbild zu leben, nicht akzeptieren wollte. Die Tat hatte der 39-Jährige zwar eingeräumt, aber behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, weil seine Frau ihn mit Drohungen provoziert habe. Die Verteidigung hatte deshalb auf Totschlag plädiert. Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist frühestens in sechs Monaten zu rechnen.