Reinbek. Das 1896 erbaute Haus hat eine Wohnfläche von 234 Quadratmetern. Wann Interessenten die Villa besichtigen können.

Auf Facebook ist bereits eine Diskussion entbrannt um die alte Villa neben der Maria-Magdalenen-Kirche in Reinbek, die seit Jahrzehnten von einem Maler und seiner Familie bewohnt worden war. Nun steht sie auf der Plattform Immonet zum Verkauf – allerdings als Bauplatz, was für Aufregung sorgt.

„Dieses Haus neben der Kirche wird als ,Baugrundstück mit Altbestand’ im Netz angeboten. Heißt das, dass der Käufer das abreißen darf und dort einen Neubauklotz errichten kann? Gibt es in Reinbek keinen Denkmal- oder Ensembleschutz für solche Häuser?“, fragt ein User. Eine Frau bedauert: „Schade, und wieder wird wohl ein schönes altes Stück Reinbeks verschwinden.“ Eine weitere fordert: „Da müsste die Stadt eingreifen! Sonst wird es hier eines Tages sehr traurig aussehen. Noch ist es nicht zu spät.“

Villa bei Hamburg steht nicht unter Denkmalschutz

Tatsächlich gibt es einen Bebauungsplan, der eine Bebauung wie in der direkten Nachbarschaft erlaubt. Darauf wird im Online-Inserat von Dahler & Company direkt hingewiesen: „1269 Quadratmeter großes Grundstück in zentraler Lage von Reinbek mit West-Ausrichtung“, heißt es dort und weiter: „Bebaubarkeit nach Bebauungsplan Nr. 3 der Stadt Reinbek in allgemeinem Wohngebiet.“ Ausdrücklich wird erklärt, dass eine Grundflächenzahl von 0,4 und zwei Vollgeschosse möglich sind und dass die sanierungsbedürftige Villa von 1896 nicht unter Denkmalschutz stehe.

Michael Vogt, Leiter der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung in Reinbek, bestätigt dies: „Der Eigentümer dürfte das Haus abreißen und neu bauen oder auch das Haus stehen lassen, die hintere Werkstatt abreißen und dort neu bauen. Das gibt der Bebauungsplan aus der Mitte der 70er-Jahre her.“ Möglich sei ein zweigeschossiges Gebäude, 40 Prozent des Grundstücks dürfen bebaut werden. Ausgenommen davon sei jedoch ein schmaler Streifen im Nordosten des Geländes, der an das Pastorat grenzt.

Denkmalschutzbehörde könnte für Neubau noch Auflagen erteilen

„Möglich ist auch, dass die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises für einen Neubau noch Auflagen erteilt, weil das Grundstück an das der denkmalgeschützten Maria-Magdalenen-Kirche grenzt“, sagt Michael Vogt. „Das war an der Berliner Straße hinter der Nathan-Söderblom-Kirche jedenfalls so.“

Das bekräftigt Claudia Riemer, zuständige Mitarbeiterin der Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Stormarn: „Da das genannte Grundstück in direkter Nachbarschaft zur denkmalgeschützten Maria-Magdalenen-Kirche liegt, werden denkmalrechtliche Belange bezüglich des Umgebungsschutzes berührt. Laut aktuellem Denkmalschutzgesetz bedürfen die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck wesentlich zu beeinträchtigen, der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde.“

Viele Interessenten wollen Villa in Reinbek stehen lassen

Natürlich könnte ein Käufer die Villa mit 234 Quadratmeter Wohnfläche, Werkstatt und Garage auch einfach stehen lassen und bewohnen. Der Reinbeker Makler Karl-Friedrich Marks glaubt daran nicht und kritisiert seinen Kollegen heftig. „Das ist doch eine Aufforderung zum Abriss“, sagt er. „Das ist ein Umgehungsgeschäft.“ Dahinter stecke nur, dass der Kollege beim Verkauf als Bauplatz mehr Courtage einstreichen könne. „Das ist doch ungeheuerlich, ein ganz übler Maklertrick“, sagt Marks. „Solche schönen Häuser müssten in gute Hände kommen und sollten nicht den wirtschaftlichen Interessen der Makler zum Opfer fallen.“ Beim Hausverkauf müsste die Courtage zu beiden Teilen vom Käufer und vom bisherigen Eigentümer getragen werden.

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Makler Johann Christian von Donner (Dahler & Company Sachsenwald) weist die Vorwürfe zurück. „Das Angebot ist keine Aufforderung, das Haus abzureißen. Gemäß B-Plan kann im hinteren Teil des Grundstücks ein weiteres Gebäude errichtet werden“, sagt er. „Es steht nicht in der Macht der Verkäufer, was der neue Eigentümer oder die neue Eigentümerin mit dem Bestand anfangen werden.“ Es gebe viele Interessenten, die das Haus stehen lassen und sanieren wollten. „Letztendlich werden die zuständigen Behörden entscheiden, was dort Schönes entstehen wird“, sagt von Donner.

Besichtigung der Villa in Reinbek am 11. Februar

Interessenten sind für Freitag, 11. Februar, von 11 bis 12 Uhr zum Besichtigungstermin eingeladen und sollten danach bis zum 25. Februar ihr Gebot einreichen. Auch das bezeichnet Marks als „unseriös“. Er sagt: „Die zahlen deutlich über eine Million Euro und sollen sich bei einer Massenbesichtigung ein Bild machen.“

Gisela Manzel, Vorsitzende des Geschichts- und Museumsvereins Reinbek, bedauert, dass über das 1896 erbaute Haus so wenig bekannt ist. „Das wird dann einfach zusammengeschoben“, so ihre Befürchtung. „Bis Ende der 1960er-Jahre hat direkt daneben eine ganz ähnliche Villa gestanden. Ebenfalls mit der Schauseite zur Straße hin und mit einem Wirtschaftshof auf der Rückseite“, berichtet die Reinbekerin. Daran habe sich wiederum das Drogeriegeschäft Heick, später eine Bank mit einer Wohnung darüber, angeschlossen.

Während der Gebotsphase sind Zweitbesichtigungen nach Absprache möglich, heißt es auf dem Immobilienportal. Bei einem Bieterverfahren sei der Verkäufer nicht dazu verpflichtet, das Höchstgebot zu akzeptieren und könne Gebote ohne Angabe von Gründen auch ablehnen.