Kaltenkirchen/Kiel. Kaltenkirchener hielt sich nicht an Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmitteln. Welche Verfehlungen die Anklageschrift auflistet.

Das Verfahren gegen Uwe H. aus Kaltenkirchen war vermutlich eines der unappetitlichsten, die es in den vergangenen Jahren in Schleswig-Holstein gegeben hat. Der ehemalige Besitzer des Hotels Dreiklang musste sich wegen mehrfacher Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften sowie Verbrauchertäuschung vor dem Amtsgericht Kiel verantworten.

Die Taten ereigneten sich zwischen 2020 und 2022. Das Gericht hatte beschlossen, drei Komplexe miteinander zu verbinden und in einem Verfahren zu verhandeln, um bei der Schuldfeststellung eine Gesamtstrafe aussprechen zu können. Nun ist der Ekel-Prozess abgeschlossen; H. muss 90 Tagessätze zu je 50 Euro (insgesamt 4500 Euro) zahlen.

Ekel-Prozess: Anklageschrift ist nichts für Menschen mit schwachem Magen

Die Anklageschrift gegen den 63-Jährigen war lang, wegen der minutiös aufgelisteten hygienischen Mängel in den Küchen des Dreiklangs sowie des Hotels Whitman in Ascheberg (Kreis Plön) plakativ, erschreckend, nichts für Menschen mit schwachem Magen. Der Anwalt des Angeklagten versuchte laut den „Lübecker Nachrichten“ zunächst noch, das Verlesen zu verhindern, wurde jedoch von der Richterin ausgebremst. Der Vortrag des Staatsanwalts dauerte etwa 30 Minuten, er beschrieb die Zustände im Dreiklang und im Whitman mehrere Male als „ekelerregend“ beziehungsweise „stark ekelerregend“.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine Lebensmittelkontrolle im August 2020 im Dreiklang-Restaurant Lorbeer. Ermittler fanden damals in der Küche Ameisen und Nagetiere, verdreckte Böden und Türen, Schimmel auf Kühl- und Zapfanlage und an den Wänden, Rinderfilets, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen war, verunreinigte Küchenutensilien mit alten Essensresten, offene Konservendosen, überfüllte Mülleimer ohne Deckel, Spinnweben, stehendes Abwasser auf dem Boden und verdreckte Spülen. Ähnlich soll es im Restaurant in Ascheberg ausgesehen haben. Ebenfalls verheerend: der Zustand im verdreckten Männer-Personalraum.

Auch der Vorwurf der Verbrauchertäuschung wird behandelt

Damit nicht genug: Auch die Lebensgefährtin von Uwe H., Daniela W., stand in der Landeshauptstadt vor Gericht. Laut „LN“ wurde das Verfahren gegen sie allerdings gegen eine Zahlung von 750 Euro eingestellt. W. sollte sich als ehemalige Geschäftsführerin für die Zustände bei der Gourmetuniversum GmbH, die aber eigentlich von Uwe H. betrieben wurde, verantworten.

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Wie eine Kontrolle im Dezember 2021 ergab, hatte die Firma per Onlineshop statt angeblich frisch zubereiteter Weihnachtsmenüs mit Gänsen aus der Region und Beilagen wie Rotkohl und Klößen schnöde Tiefkühlware, also falsch bezeichnete Produkte, an die Kunden geliefert. Lebensmittelkontrolleure fanden bei einer Durchsuchung in einem Gewerbegebäude in Neumünster – dort wurde die Ware verpackt und anschließend verschickt – diverse Beweismittel. Auch an der Produktionsstätte des Onlinehandels im Hotel Dreiklang gab es eine Unzahl von hygienischen Mängeln, laut Staatsanwalt unter anderem verunreinigtes Arbeitsmaterial, eine katastrophale Spülsituation, Staub und tote Insekten.

Ekel-Prozess: Angeklagter muss drei Tatvorwürfe eingestehen

Am Ende der Verhandlung verständigten sich die beteiligten Parteien darauf, drei der Tatvorwürfe gegen Uwe H. fallenzulassen, im Gegenzug musste der Angeklagte drei eingestehen. Dass H. wieder im Gastronomiebereich tätig sein wird, ist übrigens nicht ausgeschlossen. Oberstaatsanwalt Henning Hadeler: „Das ist keine Frage des Strafverfahrens. Dafür müsste er ein Gewerbe anmelden – und die zuständige Ordnungsbehörde überprüfen, ob bei der Person die erforderliche Zuverlässigkeit gegeben ist.“