Henstedt-Ulzburg. Gullys und Straßenabläufe im Ort verstopft: Diese Pflichten haben die Bürger, diese Probleme gibt es in der Gemeinde.
Jedes Jahr ist es der gleiche Ärger in Henstedt-Ulzburg. Doch das bunte Herbstlaub entfernt sich eben nicht von selbst. Und weil es aktuell offenbar zu einigen Problemen kommt, mahnt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt nun noch einmal mit Nachdruck, dass die Bevölkerung ihren Pflichten nachzukommen hat. Und das bedeutet: Die Straßenreinigung an den Grundstücken muss erledigt werden.
„Wie der einen Mitbürgerin oder dem anderen Mitbürger sicherlich bereits aufgefallen ist, kommt es in letzter Zeit wieder vermehrt zu lokalen Überschwemmungen in unseren Straßen. Ein Grund dafür sind durch Laub und Schmutz verstopfte Gullys“, berichtet Schmidt. Die farbenfrohen Blätter birgen Gefahrenpotenzial, so die Verwaltung, schließlich würden die Wege auch rutschig.
Ärger in Henstedt-Ulzburg: Herbstlaub verursacht Überschwemmungen
Dreimal jährlich würden die Gullys im Ort gereinigt, das erledigt allerdings nicht der Baubetriebshof, sondern eine externe Wartungsfirma. „Häufiger als in anderen Städten oder Gemeinden üblich“ sei das, aber: Dies könne nur effektiv sein, „wenn wir gemeinsam daran arbeiten, die Straßenabläufe nicht sofort durch herumliegendes Laub oder andere Verschmutzungen erneut verstopfen zu lassen“.
Die Regelungen müssten ja eigentlich bekannt sein. Gemäß Straßenreinigungssatzung seien Eigentümer dazu verpflichtet, die Wege an den Grundstück zu säubern, oder dies erledigen zu lassen. Das gelte nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für Unternehmen, Wohnungsgesellschaften sowie für Eigentümer unbebauter Flächen.
„Die Reinigungspflicht erstreckt sich unter anderem auf Geh- und Radwege, begehbare Seitenstreifen, die als Kfz-Parkplatz besonders gekennzeichneten Flächen, Rinnsteine und Fahrbahnen sowie auf die Mischverkehrsflächen der verkehrsberuhigten Bereiche“, so die Verwaltung.
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Verwaltung: Reinigungspflicht „mindestens einmal im Monat“ nachkommen
Nur in wenigen Fällen, etwa entlang der Hamburger Straße und der Maurepasstraße, seien Rinnsteine und Fahrbahnen von der Pflicht ausgenommen. „Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere das Entfernen von Laub, Unrat, überschüssigem Streusand oder Kiesgeröll. Auch wildwachsende Kräuter sind zu entfernen.
Die Reinigung ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Monat vorzunehmen“, so Andrea Wegner, Sachgebietsleiterin „Verkehr“ im Rathaus. „Die Verletzung der Verpflichtung zur Straßenreinigung kann neben der Einleitung eines Bußgeldverfahrens auch zu eventuellen Schadenersatzansprüchen führen.“ Infos hierzu gibt es auch online auf der Gemeinde-Homepage, wer Fragen hat, kann sich zudem direkt an Andrea Wegner wenden (verkehr@h-u.de; 04193/96 33 50).