Kreis Segeberg. Mit zwei krassen Fällen von Alkohol am Steuer hatte es die Polizei im Kreis Segeberg zu tun. Promille-Werte der Fahrer erschrecken.

Mit zwei krassen Fällen von Alkohol am Steuer hatte es die Polizei im Kreis Segeberg zu tun. Zum einen verlor eine 70-Jährige am Montag kurz hinter Alveslohe die Kontrolle über ihren Twingo und krachte in einen parkenden Wagen. Zum anderen entdeckten Beamte aus Bad Segeberg auf der Autobahn 21 einen Betrunkenen, der auf dem Seitenstreifen in seinem Wagen seinen Rausch ausschlief. Kurios: beide fuhren einen Renault Twingo.

Die 70-Jährige aus Pinneberg fuhr gegen 22 Uhr mit ihrem Twingo von Alveslohe in Richtung Ellerau. Zeugen hatten beobachtet, wie die Frau in Schlangenlinien über die Fahrbahn fuhr. Schließlich blieb sie mit ihrem Wagen am Heck eines am Fahrbahnrand abgestellten VW Up hängen.

A21: Betrunkener schläft auf dem Seitenstreifen

Bei dem Aufprall verletzte sich die 70-Jährige leicht und musste danach in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Zuvor hatten die Beamten einen Atemalkoholtest gemacht: Dieser ergab den enormen Wert von 2 Promille. Ein Bluttest wurde angeordnet.

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Etwas später, in der Nacht zu Dienstag, stießen Beamte des vom Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Segeberg auf der A21 in Fahrtrichtung Kiel auf den Twingo auf dem Seitenstreifen. Darin saß ein 36-Jähriger aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg. Der Mann war ganz offensichtlich völlig betrunken und wollte auf dem Seitenstreifen wohl seinen Rausch ausschlafen.

2 Promille am Steuer: Frau wurde leicht verletzt

Der Twingo war zudem sowohl an der Felge als auch an der Fahrzeugseite beschädigt. Die Beamten rekonstruierten, dass der Wagen zuvor mit der Leitschutzplanke auf der Autobahn kollidiert sein musste. Die Beamten weckten den Mann und machten einen Atemalkoholtest: auch hier wurden erschreckende über 2 Promille festgestellt. Anschließend entnahm ein Arzt eine Blutprobe.

In beiden Fällen wurde jeweils ein Strafverfahren mit dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt eingeleitet. Die Einsatzkräfte untersagten die Weiterfahrten.