Norderstedt. Haushalte sollten Zwischenrechnungen erstellen lassen. Erhöhte Nebenkosten für Wärme müssen vom Vermieter begründet werden.

Die steigenden Energiepreise sind seit Monaten ein Thema mit hoher Priorität bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Das nun in Norderstedt die Stadtwerke dazu raten, die Abschlagszahlungen für Wärme schon vorbeugend bis um den Faktor drei zu erhöhen, ist keine Überraschung. „Bei der derzeitigen Entwicklung, insbesondere durch den Ukraine-Konflikt beeinflusst, müssen alle Verbraucher mit steigenden Energiepreisen rechnen“, sagt Tom Janneck, Leiter des Referats für Energiewende und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale. Er empfiehlt: „Haben Sie ein Schreiben zur Preiserhöhung erhalten, nutzen Sie den angebotenen Service der Stadtwerke Norderstedt, lassen Sie sich eine Zwischenrechnung stellen und beraten, um wie viel der Abschlag erhöht werden sollte.“

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Vermieter müssen Erhöhungen begründen

Anders sei es für Mieterinnen und Mieter, sofern die Wärme über die Nebenkosten abgerechnet werde. „Eine Erhöhung der Abschlagzahlung kann der Vermieter nur dann verlangen, wenn er dies auch sinnvoll begründen kann, beispielsweise durch die Vorlage der Preiserhöhung durch den Energieversorger. Diese Aussage kann von den Mietenden auch eingefordert werden. Wenn hier keine Aufklärung erfolgt, sollte ein entsprechendes finanzielles Polster aufgebaut werden, um von Nachzahlungen nicht überfordert zu werden. Wie hoch dieses Polster sein muss, hängt davon ab, wie viel die Mietenden bisher gezahlt haben.“

21 Grad im Wohnzimmer reichen aus

Was zumindest teilweise helfen kann, ist das individuelle Sparen. Einige Tipps für den Alltag nennt die Verbraucherzentrale. So ist ein Thermostat an einer Heizung nützlich. „Temperaturen zwischen 18 Grad im Schlafzimmer und 21 Grad im Wohnzimmer reichen meistens aus. In ungeheizten Räumen sollte die Temperatur nicht unter 16 Grad fallen.“ Sonst drohten Feuchtigkeit und Schimmel, wenn nicht ausreichend gelüftet wird. Allgemein gültige Einstellungen sind: Stufe zwei entspricht 16 Grad, Stufe drei 20 Grad, Stufe vier 24 Grad. Pro Grad können sechs Prozent Heizkosten eingespart werden. Von einem Thermostat auf Stufe fünf (bis zu 28 Grad) wird abgeraten, dies verschwende zu viel Energie.

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Heizkörper müssen frei gehalten werden

Generell sollten Heizkörper immer frei gehalten werden, also nicht mit Vorhängen oder Möbeln verdeckt sein. „Eine einfache Regel lautet, dass jeder Heizkörper gut zu sehen sein sollte, damit die Raumluft ihn ungehindert umströmen kann. Ebenso wichtig ist es, die Heizkörper sauber zu halten, da Staubablagerungen die Heizleistung mindern.“ Und wenn ein Heizkörper nicht warm wird oder gluckernde Geräusche macht, muss dieser vermutlich entlüftet werden mit einem Spezial-Entlüfterschlüssel.

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Auch undichte Fenster und Außentüren erzeugen Wärmeverluste, sorgen zudem für Zugluft. Ein einfacher Test: Es wird ein Blatt Papier zwischen den Rahmen und das geschlossene Fenster geklemmt, um die Dichtigkeit zu prüfen. Lässt sich dieses nicht herausziehen, ist das Fenster dicht genug.