Elmenhorst/Lanken. Seit 2021 müssen alte Fahrerlaubnisse getauscht werden. Redakteur Marcus Jürgensen ist viel zu spät dran. So hat er den Tausch erlebt.

„Sie sind in guter Gesellschaft“, sagt Volker Dallmeyer, als ich ihm meinen grauen Führerschein aus dem Jahr 1983 reiche. Eigentlich hätte der „graue Lappen“ bis zum 19. Januar 2023 gegen den neuen EU-Führerschein getauscht werden müssen. Rein rechtlich habe ich damit eine Ordnungswidrigkeit begangen – so wie Hunderttausende anderer Bundesbürger auch, die ihren Stichtag verpasst haben.

Die gute Nachricht ist: Diese Ordnungswidrigkeit würde etwa bei einer Polizeikontrolle mit zehn Euro geahndet werden, doch die wird bisher so gut wie nie erhoben. Stattdessen gibt es den Hinweis, die Fahrerlaubnis doch bitte zu tauschen. Probleme könnte es aber bei Kontrollen im In- und Ausland wegen des Fotos geben: Das ist genauso alt wie das Ausweisdokument und entspricht in den meisten Fällen nicht mehr dem heutigen Aussehen des Fahrers. Die neue Eu-konforme Plastikkarte ist auch bei der Autovermietung wichtig: Wer einen Leihwagen mietet, muss eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen.

Keine Meldepflicht für Führerscheininhaber

23.135 Führerscheine haben Dallmeyer und seine Kollegen in der Führerscheinstelle des Kreises im Gewerbegebiet Lanken bei Schwarzenbek bisher umgetauscht. Niemand weiß, wie viele Fahrerlaubnisse im Umlauf sind und noch getauscht werden müssen – zumindest nicht im Kreis. Das Problem: Anders als bei Fahrzeugen, die bei einem Umzug umgemeldet werden müssen, ist dies bei Führerscheinen nicht vorgesehen. Die Einwohnermeldeämter fragen dies auch nicht ab und ein Abgleich wäre aus Datenschutzgründen auch nicht möglich, erläutert Dallmeyer.

Lanken: Führerscheinstelle EU-Führerschein Zulassungsstelle
Verwaltungsmitarbeiter Volker Dallmeyer (l.) und Redakteur Marcus Jürgensen: Mit großer Verspätung habe ich jetzt den neuen EU-Führerschein beantragt. © Marcus Jürgensen | Marcus Jürgensen

Deutschlandweit meldete das Kraftfahrzeugbundesamt zum 1. Januar 2024 insgesamt rund 51,14 Millionen ausgestellte Fahrerlaubnisse im gesamten Land. Davon sind etwa 22,5 Millionen Pkw-Führerscheine. Das ist fast eine Million mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen etwa 20,5 Millionen Motorrad-, 28,5 Millionen Lkw- und 245.500 Bus-Führerscheine. Wobei viele Inhaber Fahrerlaubnisse für gleich mehrere Klassen besitzen. Wie viele davon mit dem grauen oder rosafarbenen Ausweis unterwegs sind, wird jedoch statistisch nicht erfasst.

Neuer Führerschein mit zehn statt zwei Klassen

Ich besitze meinen „grauen Lappen“ seit dem 18. Januar 1983. Ich kann mich noch gut an meine beiden Prüfungen erinnern: Anfang Januar 1983 musste ich mit dem Motorrad auf dem damals natürlich so gut wie leeren Parkplatz des Geesthachter Freibades bei einer Notbremsung Hütchen umkurven. Ich hatte Glück: Nicht nur, weil ich die Prüfung bestand, sondern weil weniger Tage später der Winter einsetzte. Vor der Prüfungsfahrt im Auto hatte mich mein Fahrlehrer noch vor einem Trick des Prüfers gewarnt: Als ich dann tatsächlich nach seiner Aufforderung in die nächste Straße abbog, meinte er sogleich, dass ich nun durchgefallen sei. War ich aber nicht: Wir kamen aus der anderen Richtung, erst die übernächste Straße wäre die Einbahnstraße mit dem „EInfahrt verboten“-Schild gewesen.

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Auf dem alten Dokument sind deshalb die Klassen Eins und Drei eingetragen, damit darf ich Autos inklusive Lkw bis 7,5 Tonnen und Motorräder fahren. Auf meinem neuen Ausweisdokument, das jetzt in der Bundesdruckerei gedruckt wird, sind dann zehn Klassen und Unterklassen aufgeführt: Die Klasse A inklusive AM, A1 und A2 umfasst alle Krafträder vom Moped bis zum Motorrad. In der Klasse B und BE sind Autos inklusive Anhänger erfasst, in der Klasse C sind Lastkraftwagen. Ich darf weiterhin Lkws bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen (C1) und mit Anhänger bis 12 Tonnen (C1E) fahren. Außerdem Trecker (Klasse L) und ganz neu auch die Klasse T. „Das sind die schnellen Traktoren, die bis zum 60 Stundenkilometer schnell sind“, erklärt mit Volker Dallmeyer und lächelt: „Ja, auch es jetzt zehn statt zwei Klassen sind und das Dokument kleiner ist – es passt alles drauf.“

Führerschein kommt sogar per Post

In drei bis fünf Wochen, so Dallmeyers Einschätzung, werde ich den neuen EU-Führerschein per Post bekommen. Normalerweise müssen die neuen Ausweisdokumente persönlich in Lanken oder der jeweiligen Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Dorthin werden sie von der Führerscheinstelle geschickt, damit deren Kunden kürzere Wege haben. Bei der Abholung wird der alte Führerschein dann entweder eingezogen oder zumindest entwertet. Nur die Verwaltungen von Mölln und Breitenfelde machen im Kreis bei diesem Verfahren nicht mit. Doch auch die Zustellung per Einwurfeinschreiben ist möglich, dank des Stempels auf der Rückseite des Dokuments: Damit hat der Fachdienst-Mitarbeiter meine Fahrerlaubnis auf drei Monate befristet. Spätestens dann kommt der „Lappen“ bei mir in die Schublade.

Lanken: Führerscheinstelle EU-Führerschein Zulassungsstelle
Per Stempeldruck befristet Verwaltungsmitarbeiter Volker Dallmeyer meinen alten, grauen Führerschein: Drei Monate darf ich ihn noch benutzen, dann ist endgültig Schluss. © Marcus Jürgensen | Marcus Jürgensen

24,30 Euro kostet der neue EU-Führerschein: Bezahlt werden kann in bar oder per Karte, und zwar bereits bei der Bestellung. „Ohne Bezahlung kann ich den Auftrag gar nicht abschicken“, sagt Dallmeyer. Die Beantragung ist einfach: Benötigt werden der alte Führerschein, der Personalausweis und ein aktuelles Passfoto. Ein Fotoautomat steht im Warteraum der Führerscheinstelle. Wer seine Fahrerlaubnis außerhalb des Kreises gemacht hat, benötigt zusätzlich einen Karteikartenauszug der jeweiligen Führerscheinstelle. Den können Bürger selber kostenfrei beantragen und mitbringen oder von der Behörde erledigen lassen. Dallmeyer: „Für uns ist das nur ein Knopfdruck.“ Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Kreisverwaltung.

Bis 2033 sollen alle Fahrerlaubnisse getauscht sein

Wichtiger Hinweis von Volker Dallmeyer: „Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig, muss danach erneuert werden.“ Dies gelte jedoch nur für das Dokument, nicht jedoch die Fahrerlaubnis selbst. Die gilt weiterhin unbefristet und kann nur schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung entzogen werden. Wenn man sich nicht mehr in der Lage fühlt, am Straßenverkehr teilzunehmen, kann man die Fahrerlaubnis auch freiwillig zurückgeben: Im Jahr 2022 nutzen diese Möglichkeit 39.400 Autofahrer.

So geht es mit der Umtauschaktion weiter: Zum Stichtag 19. Januar 2025 sind alle Fahrerlaubnisinhaber, die 1971 oder später geboren wurden, aufgefordert, ihre alten, rosafarbenen Papier-Führerscheine zu tauschen. Ab 2026 sind dann die Inhaber eines Kartenführerscheins dran. Jetzt zählt nicht mehr das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Dokuments, beginnend mit den Jahren 1999 bis 2001. Bis zum 19. Januar 2033 folgen dann die weiteren Kartenführerscheine. Dieser Stichtag gilt zudem für alle Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden – egal ob sie einen Papier- oder Kartenführerschein besitzen.