Lauenburg. Der Mann ist der Polizei bekannt. Bei einer Hausdurchsuchung wird Beute aus einem anderen Einbruch entdeckt. Das ist noch nicht alles.
Nach zwei Einbrüchen in der Schifferstadt im Juli haben Polizisten einen 38-jährigen Lauenburger als Tatverdächtigen ermitteln. Der Mann ist am 22. Juli beim Einbruch in ein Einfamilienhaus an der Juliusburger Landstraße von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Als die Lauenburger Beamten die Videoaufnahmen sichteten, erkennen sie einen „Bekannten“ wieder.
Ist der Polizei ein Serieneinbrecher ins Netz gegangen?
Die Staatsanwaltschaft Lübeck erwirkte einen Hausdurchsuchungsbeschluss gegen den Mann. Zwar wurde dabei zunächst keine Beute aus dem genannten Einbruch entdeckt. Aber von einem Einbruchdiebstahl in der ersten Monatshälfte. In eine Doppelhaushälfte am Buchhorster Weg waren nachts ein oder mehrere Personen eingedrungen. Aus der Wohnung wurde neben anderen Dingen auch eine Mineraliensammlung erbeutet.
Die Sammlung im Wert von mehreren Tausend Euro wurde in der Wohnung des Tatverdächtigen ebenso entdeckt wie weiteres „umfangreiches Beweismaterial“, so die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Polizeidirektion Ratzeburg in einer gemeinsamen Presseerklärung am Freitag. „Der 38-jährige Tatverdächtige aus Lauenburg wird sich wegen des Verdachts des mehrfachen Wohnungseinbruchsdiebstahls verantworten müssen.“
Videoaufnahmen haben auf seine Spur geführt
Dass die Lauenburger Polizisten den Mann auf den Videoaufnahmen zweifelsfrei erkannt haben, dürfte nach Informationen der Redaktion kein Zufall gewesen sein. Ein Lauenburger gleichen Alters ist im Zusammenhang mit einem Einbruchsdiebstahl im Mai ermittelt worden. Der Tatverdächtige hatte danach mit einer erbeuteten Girocard mehrfach Bargeld abgehoben, und war auch dabei gefilmt worden.
Tatverdächtiger ist wieder in Freiheit
Der 38-jährige Tatverdächtige ist wieder auf freiem Fuß. Da er einen festen Wohnsitz hat, gilt Fluchtgefahr nicht als Grund für einen Haftbefehl. Wie im konkreten Fall die Wiederholungsgefahr gewertet wird, können im Einzelfall nur die Staatsanwaltschaft oder ein zuständiger Haftrichter beurteilen.