Schwarzenbek. Die IG Bau übt Kritik. Im Kreis sind rund 780 Beschäftigte in der Gebäudereinigung tätig. Ihre Masken müssten sie oft selbst zahlen.
Nach Einschätzung der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte im Herzogtum Lauenburg nicht genügen kostenlose Schutzmasken zur Verfügung. Immer wieder komme es vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftige den benötigten Mund-Nasen-Schutz aus eigener Tasche bezahlen müssen, so die Gewerkschaft.
IG Bau-Bezirksvorsitzender Matthias Maurer sagt: „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei denen das Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten der beruflich genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell ändern.“
Kritik: Viele Reinigungskräfte müssen Schutzmasken selbst bezahlen
Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Kreis Herzogtum Lauenburg rund 780 Beschäftigte in der Gebäudereinigung. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Maurer. "Sas Tragen einer Atemschutzmaske ist aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“.
Aus diesem Grunde ruft die IG Bau Hamburg die Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, für ausreichend Atemschutzmasken zu sorgen, am besten nach dem FFP2-STandard. „Betroffene berichten davon, dass sie bislang, wenn überhaupt, nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere Tage halten. Wer den Mundschutz mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. Dieser Missstand müsse dringend behoben werden.
Lesen Sie auch:
- Was Sie jetzt über FFP2-Masken wissen sollten
- FFP2-Schutzmasken sind in Bergedorf stark gefragt
- Was Sie zur neuen Maskenpflicht wissen müssen
Wichtig sei aus Sicht der Gewerkschaft, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt, hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Maurer.