Geesthacht/Ahrensburg. In Schleswig-Holstein sind 56 Friseurläden und Barbershops kontrolliert worden. Auch illegale Beschäftigung war ein Thema.

Beamte des Hauptzollamts Kiel haben am Dienstag 56 Friseurläden und Barbershops überprüft. Dabei seien gleich mehrere Verstöße aufgedeckt worden, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Insgesamt sind 136 Arbeitnehmer betroffen. Die Prüfungen am Dienstag waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen im Friseurhandwerk.

Schwerpunktkontrolle des Zoll: Friseurläden und Barbershops wurden überprüft

52 Zollbeamte haben mehrere Friseursalons und Barbershops kontrolliert.
52 Zollbeamte haben mehrere Friseursalons und Barbershops kontrolliert. © Andreas Scholz GS | Andreas Scholz GS

52 Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Kiel und Lübeck führten gemeinsam mit acht Beschäftigten der Landesfinanzbehörde unter anderem Kontrollen in Mölln, Lauenburg, Lensahn, Schwarzenbek, Ratzeburg, Geesthacht und Eutin durch sowie in Bad Oldesloe, Ahrensburg und Reinfeld. Besonders die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und Zahlung des Mindestlohns standen im Fokus der Großkontrolle. Weitere Themen: unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern.

In neun Fällen stellten die Beamten demnach einen Verstoß gegen den Mindestlohn fest. In weiteren sechs Fällen ist zu prüfen, ob die Angestellten unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen haben. In drei Fällen wurde bekannt, dass die Arbeitnehmer keine gültige Arbeitserlaubnis haben. Letzteres könnte größere Konsequenzen mit sich bringen: Es wurden Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung und Beihilfe zu illegaler Beschäftigung eingeleitet. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.

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Schwarzarbeit vorbeugen: Regelmäßig werden Schwerpunktkontrollen durchgeführt

Laut Gabriele Oder vom Hauptzollamt Kiel sind zwei weitere Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. „Den Arbeitgebern droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Die Arbeitnehmer könnten mit einer Strafe von bis zu 5000 Euro rechnen“, so Oder.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar dieses Jahres 9,82 Euro. „Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Mindestlohn, Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungsrecht eine Rolle“, sagte die Sprecherin des Hauptzollamts Kiel. Den Durchsuchungen schließe sich nun eine intensive Prüfung der Geschäftsunterlagen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls an.

Die FKS führt regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen durch. Es gehe dabei besonders um den präventiven Charakter. „Dies ist ein wichtiges Instrument insbesondere auch zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung“, sagte Oder.