Lauenburg. Kreis entscheidet sich unter mehreren Bewerbern für Konzept der Lebensretter. Baugenehmigung könnte im Januar erteilt werden.

 Es war eine gute Nachricht beim Neujahrsempfang in diesem Jahr: In Lauenburg wird eine neue Rettungswache gebaut. Verkündet hatte die Nachricht Norbert Brackmann. Der saß nicht nur als CDU-Bundestagsabgeordneter sondern auch als stellvertretender Landrat sowie als Mitglied der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) auf der Bühne. Doch zu diesem Zeitpunkt war noch gar nicht klar, wer die Rettungswache bauen wird.

Erst seit ein paar Tagen steht nun fest: Die DLRG konnte sich mit ihrem Konzept gegen mehrere Mitbewerber durchsetzen und ist daher vom Kreis mit dem Bau beauftragt worden.

Neue Rettungswache: Streit zwischen Kreis und Krankenkassen

Vor zwei Jahren war die Empörung in Lauenburg und Büchen groß: Ein Gutachten empfahl, die Rettungsnebenwachen in beiden Kommunen nicht weiter zu betreiben. Der Standort in Basedow reiche aus, um beide Orte und die Region in Notfällen zu versorgen. Der Kreis Herzogtum Lauenburg – der für die Notfallversorgung verantwortlich ist – sieht das allerdings anders: Er will die beiden Standorte erhalten und liegt zurzeit mit den Krankenkassen über die Übernahme der Mietkosten für die neue Rettungswache im Streit.

Im Oktober 2019 zog der Kreis vor dem Schiedsgericht in dieser Frage den Kürzeren und trug daher die Sache dem Verwaltungsgericht vor. Nach über einem Jahr steht eine Entscheidung noch immer aus. Verliert der Kreis, bleibt er auf den Mietkosten sitzen, die er laut Vertrag an die DLRG zahlen muss.

Anzahl der Rettungseinsätze der DLRG hat sich erhöht

In Lauenburg könnte es jetzt ganz schnell gehen, denn die Politik hatte für den Standort an der Lütauer Chaussee bereits 2017 Baurecht geschaffen. Dort betreibt die DLRG bereits ein Fahrzeugdepot für ihre Ehrenamtlichen. Sie plant, gegenüber der Fahrzeughalle die moderne Rettungswache zu errichten.

Bei der DLRG war man von Anfang an optimistisch, den Zuschlag zu erhalten. „Wir haben auf der Grundlage der Pläne bereits den Bauantrag gestellt, damit wir nicht so viel Zeit verlieren und gleich loslegen können, wenn wir den Zuschlag erhalten“, sagte Schatzmeister Heiko Schulz am Dienstag. Alle notwendigen Gutachten über den Standort der Rettungswache seien erstellt und bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. "Ich gehe davon aus, dass wir im Januar die Baugenehmigung in der Hand haben und dann gleich loslegen können. Realistisch ist, die Rettungswache dann 14 Monate später einweihen zu können", stellt Schulz in Aussicht.

Vorgeschriebene Rettungsfrist beträgt zwölf Minuten

16 Mitarbeiter sind in der Hauptwache der DLRG an der Hafenstraße in Lauenburg hauptamtlich mit der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport beschäftigt, zehn Notfallsanitäter, drei Rettungsassistenten und drei Rettungssanitäter. Jeden Tag sind drei von ihnen im Einsatz – wochentags von 7 bis 23 Uhr, an den Wochenenden von freitags an rund um die Uhr. 

Die Anzahl der Rettungseinsätze der DLRG hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht: 2010 waren es noch rund 9500, im Jahr 2018 bereits 16.800. Auch die Zahl der Krankentransporte ist gestiegen: von 13.000 auf 16.500. Für Betroffene aus Lauenburg zieht Schulz daraus eine klare Konsequenz: „Die vorgeschriebene Rettungsfrist beträgt zwölf Minuten. Allein die Anfahrt aus Basedow beträgt schon sechs Minuten, die im Zweifel über Leben und Tod des Betroffenen entscheiden könnten.“

Drei Bufdi-Plätze beim Verein Oberelbe

Der auch mit zwei RTW ausgestattete ehrenamtliche Bereich hat eine Führungs- und Unterstützungsgruppe für Großschadenslagen, eine Logistikgruppe für die Versorgung der Mitarbeiter bei großen Einsätzen, eine Sanitätstruppe Transport sowie eine Bootsgruppe für die Wasserrettung. Die DLRG besitzt sogar ein eigenes Notarzteinsatzfahrzeug, das vom Vereinsarzt für die Unterstützung des Regelrettungsdienstes eingesetzt wird.

Die meisten starten bei der DLRG im Bundesfreiwilligendienst (Bufdi). Der Verein Oberelbe bietet jedes Jahr drei Plätze, jeweils mit der Möglichkeit, anschließend eine Ausbildung zum Notfallsanitäter zu absolvieren.