Lauenburg. Ein VW, der ihm nicht gehört, keine gütige Fahrerlaubnis und auch noch bekifft: Einem aus Russland stammendem Autofahrer droht Ärger.

Eine gute Nase haben Mittwochabend zwei Polizeibeamte einer Lauenburger Streifenwagenbesatzung bewiesen. Sie stoppten auf der Berliner Straße gegen 19.40 Uhr einen VW Touran, der in Richtung Geesthacht unterwegs war. Und landeten damit einen Volltreffer.

Der Fahrer des Vans mit französischem Kennzeichen präsentierte keine gültige Fahrerlaubnis, sondern nur die Kopie eines ausländischen Führerscheins. Die Beamten der Polizeistation Lauenburg erkannten weitere Manipulationen. Auf Nachfrage konnte der in Mecklenburg gemeldete Mann zudem keinen Versicherungsschutz für das Fahrzeug belegen. Zusätzliches Problem: Wie der 48-jährige Fahrer in den Besitz des Autos gekommen ist, ist unklar.

Polizei: Ohne Führerschein, dafür unter Drogen mit dem Auto unterwegs

Damit nicht genug, stellten die Polizisten Anzeichen für Drogenkonsum fest. Ein Schnelltest erhärtete den Verdacht. Nachdem der Test den Marihuana-Wirkstoff THC angezeigt hatte, wurde eine Blutprobe angeordnet.

Dem in Russland geborenen Mann wurde die Weiterfahrt untersagt, der Wagenschlüssel eingezogen. Bewahrheiten sich die Verdachtsmomente, wird er sich wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein, Urkundenfälschung sowie Fahrens ohne Haftpflichtversicherungsschutz verantworten müssen.

Auto-Eigentümer muss seinen VW Touran auslösen

Sollte die Blutprobe ein Überschreiten des Grenzwertes für THC belegen, käme noch Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss hinzu. Der Genuss von Marihuana oder Haschisch ist inzwischen in Deutschland zwar nicht mehr strafbar, für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten jedoch niedrige Grenzwerte. Und ein Verbot für gleichzeitigen Alkoholgenuss.

„Unsere Schnelltests zeigen eine THC-Konzentration an, sprechen zudem auch auf andere Rauschmittel an. Jetzt gilt es, das Ergebnis der Blutprobe abzuwarten“, erläutert Polizeisprecherin Sandra Kilian. Auch für den Eigentümer des VW Touran bleibt die erfolgreiche Kontrolle in Lauenburg voraussichtlich nicht folgenlos. Kilian: „Er selbst oder eine von ihm beauftragte Person kann den Wagen abholen. Dafür muss jedoch nachgewiesen werden, dass der vorgeschriebene Versicherungsschutz auch besteht.“