Kiel/Berlin. Schleswig-Holstein: Kerstin von der Decken (CDU) bringt entsprechenden Antrag in die Konferenz der Justizminister ein. Worum es geht.

Jahrelang hatte die schleswig-holsteinische Landespolizei DNA-Proben von Verdächtigen standardmäßig mit der Datenbank des BKA abgeglichen – bis das Landgericht Kiel das Verfahren als rechtswidrig einstufte und das Landeskriminalamt ausbremste. Auch wenn der Bundesgerichtshof das Urteil später aufhob, herrscht seither Rechtsunsicherheit. Und so verzichtet die Polizei im Norden auf dieses „effektive Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung“. So formuliert es das Kieler Justizministerium.

Kerstin von der Decken, die CDU-Ministerin, will diese Rechtssicherheit wieder herstellen. Schleswig-Holstein bringt einen entsprechenden Antrag in die nächste Konferenz der Justizministerinnen und -minister ein. Die treffen sich am Mittwoch in der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin.

Der DNA-Einmalabgleich sei nötig, um Straftäter wirkungsvoll verfolgen zu können, sagt Justizministerin von der Decken. „Wir können es uns nicht leisten, dass wir schwere Straftäter nicht belangen, weil die Hürden zur Nutzung verfügbarer Technik zu hoch sind.“

DNA-Proben: Kiel fordert Rechtssicherheit für die Polizei

DNA-Analysen sind aus der Polizeiarbeit nicht mehr wegzudenken. Schon kleinste Mengen von Blut, Hautpartikeln oder Sperma an einem Tatort reichen, um sie einem Täter zuzuordnen. Bei einem DNA-Einmalabgleich werden die im Ermittlungsverfahren gefundenen Spuren eines Beschuldigten molekulargenetisch analysiert und mit der DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes abgeglichen – aber nicht gespeichert. In der BKA-Analysedatei sind – mit richterlicher Genehmigung – die DNA-Profile von rund 1,2 Millionen Menschen hinterlegt. Etwa 800.000 von ihnen sind identifiziert, rund 400.000 DNA-Profile gehören zu bislang unbekannten Straftätern.

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Die Kieler Landesregierung hält einmalige DNA-Abgleiche ohne Speicherung für eine „ausgesprochen effektive Maßnahme“. Mit dem Antrag fordert sie vom Bundesjustizministerium eine entsprechende Gesetzesänderung, um das Verfahren wieder nutzen zu können. Das Kieler LKA hatte das Verfahren in Hunderten von Fällen genutzt, wenn es sich um erstens eine „erhebliche Straftat“ handelte und zweitens eine „Negativprognose“ vorlag, wenn also die Wahrscheinlichkeit einer Tatwiederholung bestand. Im Prozess gegen einen Dealer, in dessen Kieler Laube die Polizei ein Kilo Kokain und 65.000 Euro sicherstellte, verneinte das Gericht dann aber die Negativprognose. In der Folge verzichtete das Landeskriminalamt erst einmal auf die einmaligen DNA-Abgleiche.