Rendsburg. Schleswig-Holsteins Landwirte sind in Sorge wegen der Corona-Regeln. Ihre Saisonkräfte würden sie gerne 115 Tage beschäftigen.

Etwa 10.000 Saisonarbeitskräfte benötigen die Landwirte in Schleswig-Holstein jährlich, um die Gemüse- und Obsternte wie gewünscht einzufahren. Die Ersten sind dem Bauernverband zufolge schon eingetroffen, um Setzlinge zu pflanzen und die Gemüseernte vorzubereiten. Wie viele folgen werden, ist aufgrund der Corona-Lage ziemlich ungewiss. „Bereits im vergangenen Jahr konnte der Bedarf trotz erheblicher Anstrengungen nur zu etwa 50 Prozent gedeckt werden“, sagte Verbandssprecherin Kirsten Hess.

Die Erntehelferinnen und Erntehelfer kommen überwiegend aus Rumänien, Bulgarien und Polen. Jeweils etwa zur Hälfte sind das Frauen und Männer. In der Frühjahrssaison werden laut Bauernverband schätzungsweise 6000 Saisonkräfte benötigt, davon 4000 für Erdbeeren sowie je 1000 für Spargel und weiteres Gemüse wie vor allem Kohl.

Verband hofft auf längere Beschäftigung

Um etwa ein Drittel könnte der Bedarf an Arbeitskräfte sinken, wenn es der Bund wie im Vorjahr ausnahmsweise wegen Corona erlauben würde, dass die Helfer 115 Tage bleiben dürfen und nicht nur 70, wie sonst rechtlich vorgeschrieben. Der Landesbauernverband setzt sich auf Bundesebene dafür ein.

„Wir hätten auch für dieses Jahr gern die 115 Tage“, bekräftigt Generalsekretär Stephan Gersteuer. Mit diesem Ziel hat Verbandspräsident Werner Schwarz auch einen entsprechenden Brief an Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) und an die Bundestagsabgeordneten aus dem Land geschrieben.

Strenge Schutzmaßnahmen für Erntehelfer

Käme die 115-Tage-Regel auch in diesem Jahr so, müssten nicht so viele Saisonkräfte einreisen, was auch das Infektionsrisiko senken würde. „Wir schließen für die Saisonarbeitskräfte private Krankenversicherungen ab“, erläuterte Gersteuer.

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Für die Erntehelfer gelten strikte Schutzmaßnahmen. Wer aus einem Risikogebiet kommt, muss sich auf Corona testen lassen und in Quarantäne gehen. Seit dem 6. Februar ist dabei auch die sogenannte Arbeitsquarantäne wieder möglich, bei der die Saisonkräfte ihre Unterkunft nur zur Arbeit verlassen dürfen. Geknüpft ist dies an enge Vorschriften für Kontakte, Unterkunft, Transport, sanitäre Bedingungen, Corona-Tests und das Tragen von Schutzmasken.