Hamburg. Während Hamburg die Lockerungen als potenziell gefährlich sieht, freut sich Daniel Günther über das “gute Ergebnis“ des Corona-Gipfels.
Die möglichen Lockerungen, die in der rund neun Stunden langen Ministerpräsidenten-Konferenz am Mittwoch vereinbart wurden, stoßen im Norden auf geteiltes Echo: Während Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher die Veränderungen der Corona-Regeln zwar mitträgt, aber gleichzeitig davor warnt, die Gefahren, die von mutierten Coronaviren ausgehen, zu unterschätzen, spricht sein Amtskollege Daniel Günther von einem "guten Ergebnis" für Schleswig-Holstein.
Der CDU-Ministerpräsident betonte, sein "hartnäckiger Druck hat sich ausgezahlt". Auf Betreiben Schleswig-Holsteins sei der Inzidenzwert von 50 (statt wie zwischenzeitlich avisiert, 35) pro 100.000 Einwohner in einer Woche als Maßstab für Lockerungen wieder eingeführt worden. Schon am Donnerstag kündigte Günther eine umfassende Öffnung für den Einzelhandel in Schleswig-Holstein an. Darüber hinaus teilte die Staatskanzlei folgende Maßnahmen mit, die am kommenden Montag (8. März) in Kraft treten sollen.
Diese Corona-Regeln gelten ab dem 8. März in Schleswig-Holstein:
Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Angehörige eines Haushalts dürfen sich nun wieder mit einem weiteren Haushalt treffen, die Gruppengröße ist auf fünf Personen begrenzt. Sollte der Sieben-Tage-Wert auf weniger als 35 sinken, will Schleswig-Holstein Treffen mit bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten erlauben. Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt. Paare mit getrennten Hausständen zählen als ein Haushalt.
Kinder und Jugendliche sollen sich in festen 10er-Gruppen wieder treffen dürfen, zudem wird für die Familienarbeit eine Gruppengröße von zehn Personen festgelegt. 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung sollen die Gemeinschaftsräume in Pflegeheimen wieder für Gruppenangebote geöffnet werden.
Einzelhandel
Ab dem 8. März darf der Einzelhandel in Schleswig-Holstein seine Geschäfte wieder öffnen. Das gilt, anders als beispielsweise in Hamburg, nicht nur für Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte, sondern für den gesamten Einzelhandel, wie Günther am Donnerstag im Landtag in Kiel betonte. Es gelten dabei folgende Einschränkungen: Bis zu einer Ladenfläche von 800 Quadratmetern darf ein Kunde pro zehn Quadratmeter bedient werden, größere Geschäfte dürfen nur einen Kunden pro 20 Quadratmeter Fläche gleichzeitig hereinlassen.
Sollte die Inzidenz landesweit wieder über 50 steigen, würde die Kundenzahl verringert, zudem wäre Einkaufen nur noch mit Termin möglich und die als freiwillig angekündigte Kontaktdatenerfassung in Geschäften würde verpflichtend. Stiege die Inzidenz landesweit auf einen Wert von mehr als 100, müssten die Geschäfte wieder schließen, es wäre wieder nur das sogenannte "Click & Collect"-Verfahren erlaubt.
Die Regeln für den Einzelhandel werden anhand einer Stichtagsregelung aktualisiert, in der "die Öffnungsmodalitäten für die folgende Woche festgehalten werden", heißt es aus der Staatskanzlei.
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Dienstleistungen
Fahrschulen und Flugschulen dürfen ab dem 8. März ihren Betrieb vollständig wieder aufnehmen. Nach Friseursalons und Nagelstudios, die bereits seit dem 1. März wieder Kunden empfangen dürfen, sollen ab dem 8. März auch Tattoo-, Sonnen-, Kosmetik- und Massagestudios wieder öffnen dürfen.
Bei diesen körpernahen Dienstleistungen gilt, dass, sofern bei der Behandlung keine Maske getragen werden kann, "ein tagesaktueller negativer Covid-19-Test der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal" vorliegen müssen, so die Staatskanzlei.
Schulen
Die Regelungen zu Präsenz-, Wechsel- und Fernunterricht unterscheiden sich von Kreis zu Kreis: Während die Grundschulen in einigen Kreisen bereits seit dem 1. März wieder im Präsenzunterricht geöffnet haben und auch die Jahrgangsstufen 5 und 6 in den Präsenzunterricht zurückkehren, werden in anderen sowohl Grundschüler als auch ab kommender Woche die Fünft- und Sechstklässler im Wechselunterricht unterrichtet.
In und rund um die besonders betroffene Stadt Flensburg bekommen alle Schüler weiter Distanzunterricht. Außerschulische Einrichtungen wie Musikschulen dürfen wieder Einzelunterricht anbieten.
Freizeit
Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten dürfen wieder öffnen – sollte die Inzidenz auf einen Wert über 50 steigen, ist der Besuch nur nach vorheriger Terminbuchung möglich.
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Sport
Ab dem 8. März ist bei einer Inzidenz von unter 50 Sport im Freien für bis zu zehn Personen erlaubt, "ohne dass ein Verein organisatorisch dahinter steht", wie die Staatskanzlei erklärt.
Kinder unter 14 dürfen auch im Rahmen des Vereinssports in Gruppen von bis zu 20 Personen draußen trainieren. Steigt die Inzidenz auf einen Wert über 50, darf Sport im Freien nur noch gemeinsam von zwei Personen betrieben werden.
Gastronomie
Gemäß des Bund-Länder-Beschlusses darf die Gastronomie ihre Außenbereiche frühestens ab dem 22. März öffnen – falls die Sieben-Tage-Inzidenz seit 14 Tagen bei einem Wert von unter 50 liegt. Sollte die Inzidenz in diesem Zeitraum bei einem Wert zwischen 50 und 100 liegen, ist die Öffnung nur nach vorheriger Terminbuchung erlaubt.
Kultur
Gemäß des Bund-Länder-Beschlusses dürfen Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos frühestens ab dem 22. März öffnen, falls die Sieben-Tage-Inzidenz seit 14 Tagen bei einem Wert von unter 50 liegt. Sollte die Inzidenz in diesem Zeitraum bei einem Wert zwischen 50 und 100 liegen, ist der Besuch nur mit einem negativen Testergebnis erlaubt.
Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, in der alle geplanten Lockerungen festgeschrieben werden, will die Landesregierung voraussichtlich am Sonnabend (6. März) veröffentlichen. Die nächste Bund-Länder-Runde zur Debatte über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise ist für den 22. März geplant. Dann soll gemäß aktuellem Stand auch über Schritte zur Öffnung in den Bereichen Reisen, Hotellerie, Kultur und Veranstaltungen gesprochen werden.
Die aktuellen Corona-Fallzahlen aus ganz Norddeutschland:
- Hamburg: 2311 neue Corona-Fälle (gesamt seit Pandemie-Beginn: 430.228), 465 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (davon auf Intensivstationen: 44), 2373 Todesfälle (+2). Sieben-Tage-Wert: 1435,3 (Stand: Sonntag).
- Schleswig-Holstein: 1362 Corona-Fälle (477.682), 623 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 39). 2263 Todesfälle (+5). Sieben-Tage-Wert: 1453,0; Hospitalisierungsinzidenz: 7,32 (Stand: Sonntag).
- Niedersachsen: 12.208 neue Corona-Fälle (1.594.135), 168 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen, 7952 Todesfälle (+2). Sieben-Tage-Wert: 1977,6; Hospitalisierungsinzidenz: 16,3 (Stand: Sonntag).
- Mecklenburg-Vorpommern: 700 neue Corona-Fälle (381.843), 768 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 76), 1957 Todesfälle (+2), Sieben-Tage-Wert: 2366,5; Hospitalisierungsinzidenz: 11,9 (Stand: Sonntag).
- Bremen: 1107 neue Corona-Fälle (145.481), 172 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 14), 704 Todesfälle (+0). Sieben-Tage-Wert Stadt Bremen: 1422,6; Bremerhaven: 2146,1; Hospitalisierungsinzidenz (wegen Corona) Bremen: 3,88; Bremerhaven: 7,04 (Stand: Sonntag; Bremen gibt die Inzidenzen getrennt nach beiden Städten an).